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Titel 1

Vorbeugung von Risiken

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Was ist Asbest?

"Asbest" ist ein natürlich vorkommendes faserförmiges Mineral. Es gibt sechs Asbestarten, von denen drei in Westeuropa industriell genutzt wurden: Weißasbest (Chrysotil), Braunasbest (Amosit), Blauasbest (Krokydolith). Wenn sich Asbestmaterialien zersetzen, werden kristalline Asbestfasern freigesetzt, die die Eigenschaft haben, sich entlang ihrer Längsachse zu spalten und dadurch immer kleiner zu werden (400 bis 500 Mal kleiner als ein menschliches Haar). Der menschliche Körper kann nur einen kleinen Teil dieser Fasern ausscheiden oder abbauen. Asbestfasern in der Luft können das Risiko von Lungen- oder Rippenfellkrebs erhöhen.

Diese Broschüre ist kein Ersatz für eine Asbestschulung!

Es wird zwischen 2 Gruppen unterschieden:

ASBESTPRODUKTE MIT NIEDRIGEM KOHLENSTOFFGEHALT :ASBESTZEMENTPRODUKTE:
Produkte, die aus schwach gebundenem Asbest bestehen, dessen Massengehalt schwankt.Vorgefertigte Produkte, deren Bindemittel Zement ist und deren Asbestgehalt im Allgemeinen unter 15 % liegt, mit einer Schüttdichte von mehr als 1400 kg/m3.
ASBESTPRODUKTE MIT NIEDRIGEM KOHLENSTOFFGEHALT :
Produkte, die aus schwach gebundenem Asbest bestehen, dessen Massengehalt schwankt.
ASBESTZEMENTPRODUKTE:
Vorgefertigte Produkte, deren Bindemittel Zement ist und deren Asbestgehalt im Allgemeinen unter 15 % liegt, mit einer Schüttdichte von mehr als 1400 kg/m3.

Aufgrund ihrer sehr guten physikalisch-chemischen Eigenschaften (z. B.: nicht brennbar) wurden viele Asbestprodukte im Bauwesen und in der Industrie verwendet.

Die Identifizierung von Asbestprodukten erweist sich in der Regel als recht kompliziert, weshalb es ratsam ist, eine Person mit langjähriger Berufserfahrung in diesem Bereich zu Rate zu ziehen.

Seit 2001 gibt es im Großherzogtum Luxemburg ein allgemeines Verbot der Vermarktung von Asbest.

Gesetzgebung zu Asbest

    • Règlement grand-ducal du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l'amiante pendant l'travail (Großherzogliche Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz) :
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    • Règlement grand-ducal du 21 avril 1993 modifiant le règlement grand-ducal du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l'amiante pendant l'travail (Großherzogliche Verordnung vom 21. April 1993 zur Änderung der Großherzoglichen Verordnung vom 15. Juli 1988 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz) :
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    • Règlement grand-ducal du 4 juillet 2007 portant modification du règlement grand-ducal modifié du 15 juillet 1988 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l'amiante pendant le travail (en abrégé "RGD-Amiante") :
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    • Großherzogliche Verordnung vom 27. Juni 2008 über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die auf zeitweiligen oder beweglichen Baustellen anzuwenden sind
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    • - Gesetz vom 16. Dezember 2011 (REACH-Paket) (Loi du 16 décembre 2011 (Paquet REACH)). Dezember 2011 (Reach-Paket))

      a) über Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 aufgeführt sind
      zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission;
      b) über Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannt werden; c) zur Aufhebung des geänderten Gesetzes vom 15. Juni 1994 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen;
      d) zur Aufhebung des geänderten Gesetzes vom 3. August 2005 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.
    • Empfehlungen zur Unfallverhütung der Unfallversicherungsanstalt Luxemburg.

Unvollständige Liste!

DIE GESUNDHEITSRISIKEN VON ASBEST

Asbest kann schwere Gesundheitsprobleme verursachen: Lungenkrebs oder Brustfellkrebs, Fibrose oder Asbestose und Pleuraablagerungen.
Diese Krankheiten können nach kurzer und/oder regelmäßiger Exposition auftreten und treten häufig nach 20 bis 40 Jahren auf. Das Eindringen der Fasern während der Atmung hängt von ihrer Länge und ihrem Durchmesser ab.

Bei einer versehentlichen Inhalation erstellt der Arbeitsmediziner eine Erstuntersuchung (Spirometrie = Lungenfunktionstest, Röntgenuntersuchung des Brustkorbs) und plant die regelmäßigen Folgeuntersuchungen.

KENNZEICHNUNG VON ASBESTHALTIGEN ANWENDUNGEN

Die Kennzeichnung und Verpackung von asbesthaltigen Anwendungen wird durch das Gesetz vom 16. Dezember 2011 (REACH-Paket) geregelt.

Ist die Identifizierung von Baustoffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Asbest enthalten, vor Abriss- oder Instandhaltungsarbeiten vorgeschrieben?

Ja

Gemäß "RGD-Asbest" Art. 9bis:
"Vor Beginn von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten müssen die Arbeitgeber alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um mutmaßlich asbesthaltige Baustoffe zu ermitteln, erforderlichenfalls durch Einholung einschlägiger Informationen vom Eigentümer."
Nur die französische Version ist schlüssig.

Probenahme von Materialien

Produkte, die schwach gebundenen Asbest enthalten können

Produkte, die Asbestzement enthalten können

Asbestsanierungsarbeiten

Ist die Schulung von Arbeitnehmern vor der Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten obligatorisch?

Ja

Gemäß "RGD-Asbest" Art. 11bis:

"Die Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Arbeitnehmern, die asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder sein können, eine angemessene Unterweisung zu gewähren. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen und ohne Kosten für die Arbeitnehmer erfolgen. Sie muss vor Beginn jeder Arbeit, bei der es zu einer Asbestexposition kommt, stattfinden."
Nur die französische Version ist schlüssig.

Um Arbeiten zum Abbau von Asbestzementplatten auf Dächern oder an Außenwänden durchführen zu können, muss ein Verantwortlicher des ausführenden Unternehmens eine achtstündige Ausbildung absolviert haben.

Um alle anderen Arten von Arbeiten durchführen zu können, die mit einer Gefährdung durch Asbest verbunden sind, müssen eine verantwortliche Person des Unternehmens, das die Arbeiten durchführt, der Leiter der Asbestbaustelle und alle Arbeitnehmer, die Asbestfasern ausgesetzt sind, eine 20-stündige Ausbildung absolvieren.

Ist vor der Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten eine Arbeitserlaubnis oder eine Benachrichtigung erforderlich?

Ja

Vor Beginn der Asbestsanierungsarbeiten muss vom Arbeitgeber ein Arbeitsplan erstellt und der Gewerbeaufsicht zur Genehmigung (VISA) vorgelegt werden. In einigen Fällen (z. B.: Abbau von Asbestzementprodukten im Freien in Gebäuden, die nicht von Menschen bewohnt werden) reicht eine Anmeldung der Asbestabbauarbeiten bei der Gewerbeaufsicht aus.

Ist eine Kontrolle der Asbestsanierung vorgesehen?

Ja

Für die Überwachung der Asbestsanierungsarbeiten muss der Auftraggeber eine Kontrollstelle benennen, die befugt ist, die Arbeitsaufsicht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben zu unterstützen, mit Ausnahme von Arbeiten zur Entfernung von Asbestzementprodukten im Freien und Arbeiten, bei denen Standardmethoden* angewendet werden.

Mycon verfügt über die notwendigen Genehmigungen, um die Asbestsanierung durchzuführen

* Unter Arbeit mit standardisierten Verfahren versteht man eine Arbeit, bei der der Grenzwert nicht überschritten wird und das Arbeitsverfahren standardisiert und von der Arbeitsaufsichtsbehörde validiert ist.

Luffprobenahmen

ARBEITEN DIE EIN ASBESTRISIKO DARSTELLEN KÖNNEN

Arbeiten mit potenziellen Gefahren
Wartung, Demontage, Reinigung und Austausch von asbesthaltigen Teilen (z. B. Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, etc 🙂 Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, ...).

- Verlegen von elektrischen Kabeln (z. B. Spaltarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, ...)

- Auswechseln von Sicherungen

- Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Renovierungsarbeiten (z. B.: Abbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernen von Rohrisolierungen, Schneiden von Baumaterialien, Entfernen von Verkleidungen, Bodenfliesen und Bitumenkleber, Abbau von Bodenausgleichsbrettern, Abbau von abgehängten Decken, ...).Vorbereitende Arbeiten (z. B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, ...)
Austausch von Dämmmaterialien (z. B.: Rückbau von Wärme- und Schallschutzverkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, ...)

- Arbeiten zum Entfernen und Instandhalten von Dachplatten oder Fassadenelementen

- Entfernen der Bitumenfolie

- Reinigen der Dachplatten (z. B. Entfernen von Moos)

- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B.: Austausch von Flanschdichtungen, Reinigung von Rohren, Demontage von Brandschutzklappen, ...).

- Arbeiten (z. B. Schneiden, Schweißen, ...) an Pipelines mit isolierendem Material.

Abriss des Gebäudes, einige der zuvor aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z. B. Demontage von Dachplatten, Trennwänden, Isolierung, ...).
Arbeiten mit potenziellen Gefahren
Wartung, Demontage, Reinigung und Austausch von asbesthaltigen Teilen (z. B. Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, etc 🙂 Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, ...).
Renovierungsarbeiten (z. B.: Abbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernen von Rohrisolierungen, Schneiden von Baumaterialien, Entfernen von Verkleidungen, Bodenfliesen und Bitumenkleber, Abbau von Bodenausgleichsbrettern, Abbau von abgehängten Decken, ...).
Austausch von Dämmmaterialien (z. B.: Rückbau von Wärme- und Schallschutzverkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, ...)

- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B.: Austausch von Flanschdichtungen, Reinigung von Rohren, Demontage von Brandschutzklappen, ...).

- Arbeiten (z. B. Schneiden, Schweißen, ...) an Pipelines mit isolierendem Material.

Vorbereitende Arbeiten (z. B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, ...)

- Verlegen von elektrischen Kabeln (z. B. Spaltarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, ...)

- Auswechseln von Sicherungen

- Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Abriss des Gebäudes, einige der zuvor aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z. B. Demontage von Dachplatten, Trennwänden, Isolierung, ...).

- Arbeiten zum Entfernen und Instandhalten von Dachplatten oder Fassadenelementen

- Entfernen der Bitumenfolie

- Reinigen der Dachplatten (z. B. Entfernen von Moos)

Arbeiten mit potenziellen Gefahren
Wartung, Demontage, Reinigung und Austausch von asbesthaltigen Teilen (z. B. Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, etc 🙂 Austausch von Dichtungen, Flanschdichtungen oder Hitzeschutz, Reparatur von Brandschutztüren, Druckluftreinigung, ...).
Renovierungsarbeiten (z. B.: Abbau von Trennwänden, Fassaden, Entfernen von Rohrisolierungen, Schneiden von Baumaterialien, Entfernen von Verkleidungen, Bodenfliesen und Bitumenkleber, Abbau von Bodenausgleichsbrettern, Abbau von abgehängten Decken, ...).
Austausch von Dämmmaterialien (z. B.: Rückbau von Wärme- und Schallschutzverkleidungen, bituminösen Abdichtungen und Brandabschnitten, ...)

- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B.: Austausch von Flanschdichtungen, Reinigung von Rohren, Demontage von Brandschutzklappen, ...).

- Arbeiten (z. B. Schneiden, Schweißen, ...) an Pipelines mit isolierendem Material.

Vorbereitende Arbeiten (z. B.: Abbeizen / Reinigen von
Oberflächen, ...)

- Verlegen von elektrischen Kabeln (z. B. Spaltarbeiten, Durchbohren von Trennwänden, ...)

- Auswechseln von Sicherungen

- Durchbohren/Schneiden von Brandschutzmaterialien

Abriss des Gebäudes, einige der zuvor aufgelisteten Arbeiten müssen vor dem Abriss durchgeführt werden. (z. B. Demontage von Dachplatten, Trennwänden, Isolierung, ...).

- Arbeiten zum Entfernen und Instandhalten von Dachplatten oder Fassadenelementen

- Entfernen der Bitumenfolie

- Reinigen der Dachplatten (z. B. Entfernen von Moos)

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