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Titel 1

ASBESTNACHWEIS

Rapport / Analysebericht
1950 € HTVA Asbest Certifikat Bericht
150 € HTVA pro Probe
290 € HTVA pro Probe / Certifikat 48h

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LABORANALYSE

Rapport / Analysebericht
1950 € HTVA Asbest Certifikat Bericht
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ABRISSARBEITEN

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DESAMIANTAGE

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RENOVATION

Rapport / Analysebericht
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ASBEST: EIN SO PRAKTISCHES, ABER SEHR GEFÄHRLICHES MATERIAL

Jahrzehntelang wurde das gesundheitsgefährdende Asbest in verschiedenen Zusammensetzungen als Baumaterial verwendet und hat sich nun als immenses Entsorgungsproblem erwiesen. Obwohl Asbest seit vielen Jahren nicht mehr in ganz Europa verwendet und vermarktet wird, ist er an vielen Orten zu finden, insbesondere in älteren Gebäuden. Dies ist vor allem auf die Verwendung von Asbest in technischen Anwendungen, seine Feuer- und Säurebeständigkeit sowie andere hervorragende Materialeigenschaften zurückzuführen.

Asbestfasern sind in der Regel in integrierter Form gebunden. Die Fasern können insbesondere bei Unwetter, Renovierungs- und Abrissarbeiten freigesetzt werden. Selbst bei leichten Renovierungsarbeiten - z. B. dem Bohren eines Lochs oder dem Aufbrechen von Asbestisolierplatten - kann Asbest eingeatmet werden. Feinster Asbeststaub stellt selbst in kleinsten Mengen ein hohes Gesundheitsrisiko dar, weshalb für diese Arbeiten nur Spezialfirmen eingesetzt werden sollten und im besten Fall das gesamte Gebäude von Asbest befreit werden sollte. Nur so können zukünftige Risiken für die Bewohner und Arbeiter ausgeschlossen werden.

ENTFERNUNG VON'ASBEST

Es gibt nicht nur strenge gesetzliche Vorschriften für die Renovierung, Abrissarbeiten und Endreinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Asbestkontaminationen. Auch beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien im Anschluss an die Arbeiten müssen die Vorschriften beachtet werden.

Asbestabfälle sind staubdicht verpackt und müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden. All diese Faktoren tragen zu den teilweise erheblichen Kosten bei, die mit der Beseitigung von Asbest aus Gebäuden verbunden sind. In der Regel können Renovierungsarbeiten aufgrund von Asbestverschmutzung für betriebliche Immobilien geltend gemacht werden, wenn der oben erwähnte Bericht vor Beginn der Renovierung vorliegt. 

Ein Hausbesitzer sollte jedoch niemals die Kosten einer Asbestsanierung fürchten.

STRENGE GESETZLICHE ANFORDERUNGEN GELTEN FÜR DIE ASBESTSANIERUNG

Die Verwendung von Asbest und die Verwendung von Asbestprodukten sind in der gesamten Europäischen Union und in der Schweiz seit mehreren Jahren aufgrund der eindeutig nachgewiesenen Gesundheitsrisiken strengstens verboten. Vor einigen Jahrzehnten wurde Asbest jedoch bedenkenlos in einer Vielzahl von Branchen eingesetzt, darunter auch im Baugewerbe. Das extrem gesundheitsgefährdende Asbest ist nun vor allem eine riesige Kontaminationsstätte und ein teures Entsorgungsproblem.

Bei Abriss-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden können Arbeiter, Angestellte, Verantwortliche und sogar Bewohner mit Asbestfasern in Berührung kommen. Dies muss unter allen Umständen vermieden und die geltenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.

Gegen die schwebende Gefahr in Gebäuden :

Obwohl die Herstellung und der Handel mit Asbestprodukten seit Jahren verboten sind, kommen bestimmte Berufsgruppen nicht selten mit Asbestprodukten in Berührung. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Baugewerbe, da Asbest aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften (Hitze- und Säurebeständigkeit, hohe Festigkeit, bessere Isoliereigenschaften) bis in die 1970er und 1980er Jahre hinein eingesetzt wurde. Besonders gefährlich ist Spritzasbest, der zur Isolierung und zum Brandschutz verwendet wird. Sprühasbest ist ein schwach gebundenes Material und kann daher sehr leicht krebserregende Asbestfasern freisetzen.

Es besteht jedoch ein echtes Risiko, wenn Asbestfasern freigesetzt werden :

Hausbesitzer, die sich von den schädlichen Auswirkungen von Asbest befreien wollen, sollten sich der potenziellen Risiken bei der Renovierung bewusst sein. Denn selbst kleine Tätigkeiten oder Reparaturen dürfen nicht selbst durchgeführt werden. Abgesehen davon, dass dies auch nicht erlaubt ist, findet hier der größte Teil der Asbestkontamination statt. Um das Gefahrenpotenzial besser einschätzen und eine mögliche Lösung abklären zu können, sollten im privaten Bereich unbedingt Experten zu Rate gezogen werden. Erste Anlaufstelle kann die Baubehörde und/oder die Umweltbehörde Ihres Wohnorts sein. Auf Anfrage werden diese Personen benennen, die an der Beurteilung einer potenziellen Gefährdung durch Asbest interessiert sind oder von zertifizierten Experten zugewiesen werden. 

Im Falle eines speziellen Renovierungsprojekts muss ausnahmslos eine Spezialfirma eingeschaltet werden. Alle Asbestsanierungsarbeiten unterliegen gesetzlichen Regelungen, die von den Eigentümern oder der Firma, die die Asbestsanierung durchführt, strikt eingehalten werden müssen.

Die Nichteinhaltung der Sicherheitsanforderungen bei der Beseitigung von Asbestquellen führt zu strafrechtlicher Verfolgung und einem weitreichenden Haftungsausschluss nach dem Versicherungsrecht.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Asbestsanierung haben.

BERICHTE ÜBER SCHADSTOFFE

Es ist ratsam, vor Beginn der Asbestsanierung einen Schadstoffbericht anfertigen zu lassen. Die Asbestkonzentrationen in der Raumluft werden von einem Experten gemessen, und einzelne Bauteile werden eingehend untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichts wird ein spezielles Konzept für die Sanierung eines Gebäudes erstellt, um den Aufwand und damit die Kosten so gering wie möglich zu halten. Solche Schadstoffberichte werden angeboten, wodurch die Kosten für eine Asbestsanierung abschätzbar werden und der Kunde einen zusätzlichen Rechtsschutz, seitens der Umweltlabore, erhält.

  • Asbest oder Asbestprodukte in Gebäuden können z. B. in den folgenden Bereichen eingeschlossen oder installiert worden sein:
    • Lüftungs-, Absaug- und Entrauchungskanäle
    • Brandschutzklappen, Brandschutzverkleidungen
    • Füllungen oder Verkleidungen von Brandschutztüren
    • Rohre, Fittings, Lüftungsrohre und elektrische Leitungen
    • Beschichtungen für Elektroinstallationen, Elektroschränke
    • Kabelkanäle und Kabelrinnen
    • Isolierung von Nachtspeicherheizungen
    • Auskleidungen und Isolierung für Heizkessel
    • Dichtungsschnüre und Flachdichtungen (rote Dichtungen)
    • Textile Teppiche, Dichtungen und Schnüre aus Asbest
    • Isolierung des Bodens
    • Auskleiden und Beschichten von Abstandshaltern, Stützen und Balken aus Beton, Stahl oder Holz
    • Fassadenverkleidungen, Fassadenpaneele und Dachverkleidungen
    • Gewellte Dachbleche, Dachfolien und Dachschindeln
    • Dach- und Wandverkleidungen
    • Leichtbauplatten und Außenwandverkleidung

Nachdem alle Asbestfaserrückstände im Rahmen der Renovierung und der anschließenden gründlichen Reinigung des asbestsanierten Gebäudes vollständig entfernt wurden, werden vorgeschriebene Kontrollmessungen der Atemluft durchgeführt. Werden die Expositionsgrenzwerte während der Freisetzungsmessungen nicht erreicht, kann das betreffende Gebäude wieder bezogen und normal genutzt werden.

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