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3 DIE AUSWIRKUNGEN VON ASBEST AUF DIE GESUNDHEIT
4.1 Einleitung
4.2 Was getan werden muss
5 RISIKOBEWERTUNG UND ARBEITSPLAN VOR DER DURCHFÜHRUNG DER ARBEIT
5.1 Einleitung
5.2 Was zu tun ist
5.3 Vorlage für eine Arbeitsplan-Checkliste
6.1 Notwendige Entscheidungen
6.2 Leitfaden für Entscheidungen über asbesthaltige Materialien in Gebäuden
6.3 Entscheidungen über die Pflicht, Arbeit zu melden
7.1 Einleitung
7.2 Inhalt der Ausbildung
7.3 Lernprogramm - Ihre Aufgabe
7.4 Informationen
8.1 Erforderliche Ausrüstung
8.2 Wartung der Ausrüstung
8.3 Ihr Auftrag
9 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUR MINIMIERUNG DER EXPOSITION
9.1 Allgemeine Erwägungen
9.2 Ihre Aufgabe
10 DER ARBEITEN, DIE EINE ASBESTEXPOSITION MIT SICH BRINGEN KÖNNEN
11 RISIKOARME ARBEITEN MIT ASBEST
11.1 Definition von Arbeit mit geringem Risiko
11.2 Allgemeine Verfahren für Arbeiten mit geringem Risiko
11.3 Beispiele für Arbeiten mit geringem Risiko
12 MELDEPFLICHTIGE ARBEITEN MIT ASBEST
12.1 Einleitung
12.2 Allgemeine Verfahren für zu benachrichtigende Arbeiten
12.3 Umzäunung zur Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten
12.4 Dekontamination von Personen
12.5 Techniken zur Staubunterdrückung
12.6 Verkapselung und Unterbringung
12.7 Inspektion, Überwachung und Wartung der Einschließung
12.8 Die Entsorgung von Abfall
12.9 Reinigung und Abschluss der Arbeit
14 DER/DIE BESCHÄFTIGTE UND DIE ARBEITSUMGEBUNG
14.1 Einleitung
14.2 Der Arbeitnehmer
14.3 Die Art der Arbeit
14.4 Die Arbeitsumgebung
15.1 Einleitung
15.2 Probleme
15.3 Aufzeichnung des Transports
15.4 Die Pflichten des Arbeitnehmers
16.1 Einleitung
16.2 Probenahme aus der Innenraumluft und Methoden zur Analyse der Proben
16.3 Ziele der Luftüberwachung
16.4 Auswahl einer Nachfolgeorganisation
16.5 Was getan werden muss
16.6 Information
17.1 Wer ist sonst noch beteiligt?
17.2 Teilnahme an der Planung von Arbeiten in Bezug auf Asbest
17.3 Aufbewahrte asbesthaltige Materialien
17.4 Referenzen
17.5 Was sie tun sollten
18 ASBEST AN ANDEREN ORTEN (FAHRZEUGE, MASCHINEN USW.)
18.1 Einleitung
18.2 Eine Vielzahl von Anwendungen
18.3 Verfahren zur Vermeidung einer Asbestexposition
18.4 Probleme in Sonderfällen
Die Europäische Konferenz über Asbestrisiken, die 2003 in Dresden stattfand und an der Vertreter vieler europäischer Länder, der Europäischen Kommission und der IAO teilnahmen, machte darauf aufmerksam, dass Asbest in den meisten Ländern nach wie vor der wichtigste krebserregende Giftstoff am Arbeitsplatz ist. Angesichts von schätzungsweise 20 000 Lungenkrebstoten und 10 000 Mesotheliomfällen pro Jahr in den Industrieländern Westeuropas, Nordamerikas und Japans ist klar, dass die Asbestexposition weiterhin ein großes Gesundheitsproblem darstellt, das wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden und bei unseren Präventionsaktivitäten höchste Priorität genießen muss. Asbest steht weiterhin im Mittelpunkt aller Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften wurden das Inverkehrbringen und die Verwendung von asbesthaltigen Produkten oder Stoffen ab Januar 2005 verboten (Richtlinie 1999/77/EG). Noch strengere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefahr einer Exposition gegenüber Asbestfasern sind seit dem 15. April 2006 in Kraft (Richtlinie 2003/18/EG, die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt). Doch trotz dieses Rechtsrahmens bleibt in der Praxis das Problem der Vermeidung einer Asbestexposition bei Entfernungs-, Abriss-, Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten ungelöst. Darüber hinaus müssen wir in Zeiten enger wirtschaftlicher Verflechtungen und der Globalisierung darauf achten, dass wir unsere Bemühungen nicht durch den Wiedereinfuhr von asbesthaltigen Materialien konterkarieren.
Gemäß den Empfehlungen der Dresdner Erklärung hat der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Leitlinien für bewährte Verfahren für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Asbestexposition besteht, ausarbeiten und 2006 eine europaweite Kampagne zur Überwachung der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien durchführen soll.
Der "Leitfaden für bewährte Praktiken
hilft bei der Identifizierung und Sensibilisierung für das Vorhandensein von Asbest und Asbestprodukten bei der Nutzung, Wartung und Reparatur von Anlagen, Geräten und Gebäuden
beschreibt die besten Praktiken für die Entfernung von Asbest (einschließlich Staubunterdrückung, Staubeindämmung und Schutzausrüstung) und für die Handhabung von Asbestzementprodukten und -abfällen.
unterstützt einen Ansatz für Schutzausrüstung und -kleidung, der menschliche Faktoren und individuelle Unterschiede berücksichtigt
Es wird Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsinspektionskampagne wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, um die Gesundheit der Arbeitnehmer bei allen Arbeiten zu schützen, die mit der Instandhaltung, dem Abriss, der Entfernung oder der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien verbunden sind. Die Inspektionen werden von den nationalen Arbeitsaufsichtsämtern (und den Gesundheitsbehörden, sofern diese zuständig sind) durchgeführt. Ziel der Kampagne ist es, die Umsetzung der Richtlinie 2003/18/EG (die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt) zu unterstützen, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 15. April 2006 umgesetzt werden sollte. Der Inspektionskampagne gehen Informations- und Bildungsmaßnahmen voraus.
Für unsere Partner außerhalb Europas bieten die Arbeitsaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ihre Unterstützung an. Die vorhandenen Schulungsmaterialien des CHRIT, die Materialien für die Kampagne 2006 und die Leitfäden für bewährte Verfahren können in jedem anderen Land eingesetzt werden, das die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest und seiner Verwendung angehen will. Hierfür kann das IAO-Übereinkommen 162 als Mindeststandard dienen. Dieses Übereinkommen und die Beispiele für bewährte Verfahren stellen das Mindestniveau dar, das von der internationalen Gemeinschaft nicht unterschritten werden darf.
Lieber Leser,
Dieser "Praktische Leitfaden für bewährte Verfahren zur Verhütung oder Verringerung der Gefährdung durch Asbest bei Arbeiten, bei denen Asbest verwendet wird (oder verwendet werden kann)" ist das Ergebnis einer gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit des EU-Ausschusses und stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Abschaffung von Asbest an den europäischen Arbeitsplätzen dar. Wir hoffen, dass Sie diesen Leitfaden lesen und ihn stets griffbereit haben.
Die wichtigsten Zielgruppen sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsaufsichtsbeamte.
Der Leitfaden wird durch eine spezielle Website der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergänzt, auf der Sie zusätzliche Informationen und spezifische Links zu nationalen Websites zu Gesundheit und Sicherheit in Bezug auf das Risiko einer Asbestexposition finden.
Neben seiner Verwendung im Rahmen der Asbestinspektionskampagne 2006 soll der Leitfaden eine gemeinsame europäische Grundlage für bewährte Verfahren für alle Personen schaffen, die an der Exposition gegenüber arbeitsbedingtem Asbest beteiligt sind.
der Asbestexposition, soll der Leitfaden eine gemeinsame europäische Grundlage für bewährte Verfahren schaffen.
Dr. Bernhard Brückner Stellvertretender Direktor Abteilung für Gesundheit und Sicherheit Ort der Arbeit Hessisches Sozialministerium Deutschland | Jose-Ramon Biosca de Sagastuy Leiter der Institution Leiter der Institution GD Arbeit, Soziales und Chancengleichheit Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz Luxemburg |
Dieser Leitfaden wurde vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit (ACSH) der Sozialpartner (Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern) erstellt, um Arbeitsinspektoren, Arbeitgebern und Arbeitnehmern in ganz Europa eine gemeinsame Informationsquelle zur Verfügung zu stellen, die für alle zugänglich ist. Der Leitfaden wurde zur Unterstützung der Asbestkampagne 2006 entwickelt und soll auch danach noch nützlich sein. Er sollte sich daher mit den künftigen Fortschritten bei den bewährten Verfahren weiterentwickeln.
Der Umfang dieses Leitfadens ist insofern ambitioniert, als Informationen zu drei Szenarien präsentiert werden:
Aus diesem Grund enthält der Leitfaden mehrere Kapitel zu den drei Szenarien sowie Kapitel, die sich speziell mit jedem Szenario befassen.
Die Arbeit mit Asbest kann bedeuten, dass man in großer Höhe, bei hohen Temperaturen und mit sperrigen und belastenden Schutzausrüstungen arbeiten muss. Da sich dieser Leitfaden auf die Prävention von Gesundheitsrisiken durch Asbest konzentriert, ist zu beachten, dass andere Risiken (z. B. Stürze aus der Höhe, möglicherweise aufgrund eines Dachs aus bröckeligem Asbestzement) nicht ignoriert werden sollten.
Bei den technischen Vorschriften und Praktiken zur Kontrolle und Minimierung der Gefährdung aufgrund der Asbestexposition gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Ansätzen der Mitgliedstaaten. Im Allgemeinen hat jeder Ansatz bestimmte Vor- und Nachteile. Dieser Leitfaden enthält Erläuterungen und Klarstellungen zu den verschiedenen Methoden, die als "bewährte Verfahren" für einen bestimmten Ansatz und eine bestimmte Situation angesehen werden könnten.
Bei der Auswahl der Methoden, die in den Leitfaden aufgenommen werden sollten, wurden die folgenden Kriterien verwendet:
Bei der Erstellung des Leitfadens haben wir darauf geachtet, ihn so kurz und lesbar wie möglich zu halten und Wiederholungen zu vermeiden. Daher gibt es einige Querverweise zwischen verschiedenen Abschnitten, z. B. um die Überlegungen zur Auswahl und Verwendung von Schutzkleidung nur einmal zu erläutern.
In einem knappen Leitfaden, der ein breites Spektrum an praktischen Arbeiten abdeckt, kann es vorkommen, dass Details ausgelassen werden. Diese Auslassungen sollten daher nicht als bewusster Ausschluss anderer Maßnahmen interpretiert werden.
Die Richtlinie 2003/18/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz), die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt, wurde in den Mitgliedstaaten durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt, die in ihren praktischen Einzelheiten variieren können. Dieser Leitfaden wird absichtlich als nicht verbindlich dargestellt, um die besten praktischen Ratschläge anbieten zu können, ohne dass angegeben wird, ob die beste Praxis eine verbindliche Anforderung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten ist. Anhang 1 enthält eine Liste der relevanten nationalen Rechtsvorschriften, die von jedem Mitgliedstaat vorgelegt wurden.
Da der Schwerpunkt dieses Leitfadens auf der Verhütung der Gefährdung durch Asbestexposition liegt, erhebt er nicht den Anspruch, die Anforderungen der Richtlinie 92/57/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen abzudecken. Beispielsweise müssen neben sanitären Einrichtungen zur Dekontamination von Personen auch angemessene Aufenthaltsräume vorhanden sein, wie dies bei allen Arbeiten auf zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen der Fall ist. Wenn ein Gesundheits- und Sicherheitsplan gemäß der Richtlinie über Gesundheit und Sicherheit auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen erforderlich ist, muss er sichere Arbeitsbedingungen beinhalten.
Verfahren für die Arbeit mit Asbest und die Dokumentation über Asbest am Standort (z. B. Entsorgungsnachweis).
Dieser Leitfaden enthält Ratschläge, die sich speziell an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsinspektoren richten. Die Leser werden jedoch wahrscheinlich auch die Ratschläge für die anderen als informativ empfinden. Es wurde auch ein Kapitel aufgenommen, das sich speziell an andere Personengruppen richtet, die an Asbestarbeiten beteiligt sind, z. B. an Kunden, die einen Vertrag für die Asbestsanierung abschließen, oder an Personen, die ein Gebäude nach der Asbestsanierung bewohnen, oder an Gesundheits- und Sicherheitsberater.
Der Leitfaden soll praktische Ratschläge zur Entfernung und Verringerung der Exposition gegenüber Asbeststaub geben. Er konzentriert sich auf gute und bewährte Verfahren zur Verringerung der Asbestexposition.
Asbest ist die faserige Form mehrerer in der Natur vorkommender Mineralien. Die wichtigsten Formen sind :
Die ersten drei Formen waren die wichtigsten Formen von Asbest, die im Handel verwendet wurden. Obwohl sie durch ihre Farbe bekannt sind, können sie allein durch ihre Farbe nicht zuverlässig identifiziert werden. Hierzu ist eine Laboranalyse erforderlich.
Asbest kann in einer Reihe von Produkten enthalten sein (siehe Kapitel 4). Wenn die Fasern freigesetzt werden können, besteht die Gefahr, dass wir die Asbestfasern in der Atemluft einatmen. Die mikroskopisch kleinen Fasern können sich in der Lunge ablagern, dort viele Jahre lang verbleiben und Jahre später, in der Regel Jahrzehnte, eine Krankheit verursachen.
Wenn die Asbestfasern aufgrund der Brüchigkeit oder des Zustands des Produkts/Materials nur schwach im Produkt oder Material fixiert sind, steigt das Risiko einer Faserfreisetzung. Wenn die Fasern jedoch fest an ein Material gebunden sind, das nicht brüchig ist, ist eine Faserfreisetzung weniger wahrscheinlich. In mehreren EU-Mitgliedstaaten wurden Verfahrensregeln eingeführt, die der Beseitigung von asbesthaltigen Materialien, die als gefährlicher eingestuft werden, Vorrang einräumen.
Alle Formen von Asbest wurden als Karzinogene der Klasse 1 eingestuft, was bedeutet, dass sie beim Menschen Krebs verursachen. Die europäische Richtlinie 2003/18/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz), die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt, schreibt vor, dass die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber allen Asbestarten 0,1 Fasern/ml nicht überschreiten darf. Die Exposition gegenüber allen Asbestarten ist auf ein Minimum zu reduzieren und muss in jedem Fall unter dem Grenzwert liegen.
Einige Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Asbestart bei der Entscheidung über die Priorität einer Gefahr berücksichtigt werden muss. Beispielsweise deuten epidemiologische Erkenntnisse darauf hin, dass bei einer bestimmten Faserkonzentration (gemessen nach der Standardmethode für Arbeitsstätten) Krokydolith gefährlicher ist als Amosit, der wiederum gefährlicher ist als Chrysotil. Dies ändert jedoch nichts an der praktischen Notwendigkeit, bewährte Verfahren anzuwenden, um eine Asbestexposition zu vermeiden.
Dieser Leitfaden enthält praktische Ratschläge, wie man die Asbestexposition vermeiden oder minimieren kann.
Der jährliche Asbestverbrauch in Europa hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts erheblich verändert, wie aus Abbildung 2.1 hervorgeht. Aus den Daten (für den Verbrauch in über 27 europäischen Ländern nach Virta (2003)) geht eindeutig hervor, dass der Verbrauch von 1950 bis etwa 1980 stark anstieg und dann zurückging, als einige Mitgliedstaaten Beschränkungen für die Verwendung von Asbest einführten oder diese ganz verboten. Die in den 1990er Jahren durch EU-Richtlinien eingeführten Verbote haben den Ausstieg aus der Asbestnutzung beschleunigt. Ein vollständiges Verbot der Verwendung und Vermarktung von asbesthaltigen Produkten (infolge der EU-Richtlinie 1999/77/EG) trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Verbot der Asbestgewinnung und das Verbot der Herstellung und Verarbeitung von asbesthaltigen Produkten (infolge der Richtlinie 2003/18/EG) traten im April 2006 in Kraft. Daher können die in Europa weiterhin bestehenden Asbestprobleme auf Asbest in Gebäuden, Anlagen oder Geräten zurückgeführt werden.
Es gibt auch große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Einige Länder reduzierten die Verwendung von Asbest ab etwa 1980, während andere ihn bis zum Ende des Jahrhunderts weiter verwendeten.
Abb. 2.1 Geschätzter Gesamtverbrauch von Asbest in Europa von 1920 bis 2000 (Datenquelle: Virta (2003))
Abb. 2.2 Rasterelektronenmikrografie, die Chrysotilfasern zeigt
Abb. 2.3 Rasterelektronenmikroskop, das Amositfasern zeigt
Asbest ist gefährlich, weil die sehr feinen Fasern mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind. Das Einatmen dieser feinen Asbestfasern kann zu einer der drei folgenden Krankheiten führen
Asbestose behindert die Atmung und kann zum Tod beitragen. Lungenkrebs führt in etwa 95 % der Fälle zum Tod. Auf Asbestose kann auch Lungenkrebs folgen. Das Mesotheliom ist nicht heilbar und führt in der Regel innerhalb von 12 bis 18 Monaten nach der Diagnose zum Tod.
Es wurde vermutet, dass die Exposition gegenüber Asbest zu Kehlkopfkrebs oder Magen-Darm-Krebs führen kann. Die orale Aufnahme von Asbestfasern (z. B. in kontaminiertem Trinkwasser) wurde als Ursache für Magen-Darm-Krebs vermutet, und in mindestens einer Studie wurde ein erhöhtes Risiko aufgrund ungewöhnlich hoher Konzentrationen von Asbestfasern, die über Trinkwasser aufgenommen wurden, festgestellt. Diese Verdachtsmomente wurden jedoch nicht (systematisch) durch die Ergebnisse einschlägiger Studien belegt.
Die Exposition gegenüber Asbestfasern kann auch zu Pleuraplaques führen. Dabei handelt es sich um diskrete, verdickte, faserige oder teilweise verkalkte Bereiche auf der Oberfläche des Rippenfells, die auf einem Röntgenbild oder einer Computertomografie festgestellt werden können. Die Ablagerungen auf dem Rippenfell sind nicht bösartig und führen in der Regel nicht zu einer Einschränkung der Lungenfunktion.
In Europa gibt es jedes Jahr Tausende von Todesfällen aufgrund asbestbedingter Krankheiten. Auf einer Konferenz über Asbest im Jahr 2003 (die auf Anregung des EU-Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (CHRIT) veranstaltet wurde) wurde die wahrscheinliche Zahl der Todesfälle pro Jahr in insgesamt sieben europäischen Ländern (Vereinigtes Königreich, Belgien, Deutschland, Schweiz, Norwegen, Polen, Estland) auf etwa 15 000 geschätzt.
http://www.hvbg.de/e/asbest/konfrep/konfrep/repbeitr/takala_en.pdf .
Auf dieser Konferenz wurde der Zusammenhang zwischen dem Asbestverbrauch in Deutschland und dem verzögerten Auftreten neu entschädigter asbestbedingter Krankheiten von Woitowitz anhand der in Abbildung 2.1 dargestellten Grafik beschrieben. Späteres Auftreten bedeutet, dass weiterhin neue Fälle von asbestbedingten Krankheiten aufgrund der Asbestexposition während der Spitzenzeiten der Asbestverwendung auftreten werden. Obwohl die Herstellung von asbesthaltigen Produkten und Materialien in der EU schrittweise eingestellt wurde, besteht immer noch das Risiko einer Asbestexposition durch Materialien und Produkte, die sich noch in Gebäuden, Anlagen und Geräten befinden.
Abb. 3.1 Jährlicher Asbestverbrauch und jährliche Krankheitsinzidenz in Deutschland (Quelle: Woitowitz (2003))
http://www.hvbg.de/e/asbest/konfrep/konfrep/repbeitr/woitowitz_en.pdf
Im Vereinigten Königreich gab es in den Jahren 2001, 2002 und 2003 etwa 1900 Mesotheliom-Todesfälle, und es wird erwartet, dass die Mesotheliom-Inzidenz zwischen 2011 und 2015 einen Höhepunkt erreicht und zwischen 2000 und 2400 Todesfällen pro Jahr liegt.
http://www.hse.gov.uk/statistics/tables/meso01.htm
Es wird geschätzt, dass etwa doppelt so viele Menschen an Lungenkrebs infolge von Asbestexposition sterben wie an Mesotheliom. So wird die jährliche Gesamtzahl der Todesfälle aufgrund von asbestbedingtem Krebs allein im Vereinigten Königreich derzeit auf etwa 5500 bis 6000 geschätzt.
In Ländern, in denen das Bewusstsein für die Gefahren von Asbest noch nicht so ausgeprägt ist, können Krebsdiagnosen und -statistiken (insbesondere für das schwer zu diagnostizierende Mesotheliom) weniger zuverlässig sein.
Diese Krankheiten entwickeln sich in der Regel über längere Zeiträume und treten in der Regel nicht früher als 10 bis 60 Jahre nach der ersten Asbestexposition auf. Die durchschnittliche Latenzzeit ab der ersten Exposition beträgt bei Mesotheliom etwa 35 bis 40 Jahre. Die durchschnittliche Latenzzeit für Lungenkrebs wurde auf etwa 20-40 Jahre geschätzt. Es gibt keine direkten Erfahrungen mit schädlichen Auswirkungen durch das Einatmen von Asbestfasern.
Asbestose entwickelt sich in der Regel nach Jahren starker Asbestexposition, und die Krankheit tritt in der Regel mehr als ein Jahrzehnt nach der ersten Exposition auf. Die Asbestosefälle, die weiterhin in Westeuropa gemeldet werden, wurden mit ziemlicher Sicherheit durch eine starke Exposition vor mehreren Jahrzehnten verursacht.
Das Risiko, an asbestbedingtem Lungenkrebs und einem Mesotheliom zu erkranken, steigt mit der Exposition. Das Erkrankungsrisiko ist am geringsten, wenn die Asbestexposition so niedrig wie möglich gehalten wird. Es gibt jedoch keinen bekannten Schwellenwert, unterhalb dessen absolut kein Risiko besteht, an diesen Krebsarten zu erkranken. Daher ist es wichtig, die besten Praktiken anzuwenden, um das Risiko einer Exposition zu beseitigen oder zu minimieren.
Es wird angenommen, dass das Risiko, an einem Mesotheliom zu erkranken, für Personen, die in jungen Jahren Asbestfasern ausgesetzt sind, größer ist als für Personen, die erst später damit in Berührung kommen.
Es wird allgemein angenommen, dass Lungenkrebs bei Rauchern wesentlich häufiger auftritt als bei Nichtrauchern. Auch das Risiko, an Lungenkrebs aufgrund von Asbestexposition zu erkranken, ist bei Rauchern höher als bei Nichtrauchern.
Wenn Sie Personen beschäftigen, die bei ihrer Arbeit Asbest ausgesetzt sein könnten, müssen Sie... :
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit möglicherweise Asbest ausgesetzt sind, müssen Sie... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Asbest wurde vielfältig eingesetzt, z. B. zur Verstärkung oder als Material zur Wärme-, Elektro- oder Schallisolierung. Es wurde in Produkten verwendet, die Reibung ausgesetzt waren, sowie in Dichtungen und Klebstoffen. Seine chemische Beständigkeit führte zu seiner Verwendung in bestimmten Prozessen, z. B. bei der Filtration oder bei elektrolytischen Verfahren. Es wurde in gewerblichen und industriellen Gebäuden sowie in Privathaushalten verwendet, wie in Abbildung 4.1 dargestellt. Man findet es auch als Isoliermaterial in Eisenbahnwaggons, Schiffen und anderen Fahrzeugen, einschließlich Flugzeugen und einigen Militärfahrzeugen.
Das Ausmaß, in dem ein Material Asbestfasern freisetzt, hängt davon ab, ob das Material intakt oder beschädigt ist. Der Zustand asbesthaltiger Materialien kann sich im Laufe der Zeit ändern, z. B. aufgrund von Beschädigungen, Abnutzung oder Alterung.
Es gibt große Unterschiede in der Zerbrechlichkeit der verschiedenen Materialien und in der Leichtigkeit, mit der Fasern freigesetzt werden können. In Tabelle 4.1 sind Beispiele für asbesthaltige Materialien und ihre typischen Verwendungszwecke zusammengefasst. Asbesthaltige Materialien werden nach ihrem Potenzial zur Freisetzung von Asbestfasern aufgelistet. Materialien, die leicht Asbestfasern freisetzen können, stehen am Anfang der Liste. Einige asbesthaltige Materialien (bituminöse Mischungen und Bodenbeläge aus Gummi oder Kunststoff) sind brennbar. Diese brennbaren Materialien dürfen nicht durch Verbrennung entsorgt werden, da dabei Asbestfasern freigesetzt würden.
Tabelle 4.1 Beispiele für asbesthaltige Materialien mit Angabe des Asbestgehalts
Das Ausmaß, in dem die verschiedenen Arten von asbesthaltigen Materialien verwendet wurden, war in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In einigen wurde Asbest hauptsächlich als Asbestzement verwendet. In anderen Mitgliedstaaten (z. B. dem Vereinigten Königreich) war die Verwendung von Strukturbeschichtungen (eine nur wenige Millimeter dicke Beschichtung, die etwa 5 % Asbest enthält) nur zeitweise beliebt.
In Tabelle 4.2 sind Beispiele für die Verwendung einiger dieser asbesthaltigen Materialien in Haushaltsgeräten und industriellen Anwendungen zusammengefasst.
Tabelle 4.2 Beispiele für asbesthaltige Materialien und Produkte, die in Haushaltsgeräten und anderen Anwendungen verwendet werden
Asbesthaltige Produkte wurden von verschiedenen Herstellern produziert und unter verschiedenen Handelsnamen angeboten. In vielen Fällen wurden Produkte, die in der Vergangenheit asbesthaltig waren, später asbestfrei hergestellt. Eine umfassende Liste mit Einzelheiten zu Handelsnamen, Herstellern und Zeiträumen, in denen das hergestellte Produkt Asbest enthielt, ist für in Frankreich verkaufte Produkte auf der Website des INRS verfügbar (INRS ED1475,
http://www.inrs.fr/inrs-pub/inrs01.nsf/B20B5BF9E88608EDC1256CD900519F98/$File/ed14 75.pdf ).
Abb. 4.1 Das asbesthaltige Gebäude zeigt die typischen Stellen, an denen asbesthaltige Materialien zu finden sind.
Es besteht die Möglichkeit einer Asbestexposition bei der Durchführung von allgemeinen Wartungs- oder Reparaturarbeiten in Gebäuden. Wenn Sie an einer solchen Arbeit in diesen Bereichen beteiligt sind, werden die hier gegebenen Ratschläge für Sie relevant sein :
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die im Rahmen ihrer Arbeit asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sein können (siehe die oben beschriebenen Materialien), müssen Sie :
Wenn bei Ihrer Arbeit Asbeststaub aus einem der oben aufgelisteten Materialien freigesetzt werden kann, müssen Sie... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Abb. 4.2 Einhausung mit Asbestisolationsplatte (teilweise entfernt, um den Rauchabzug aus Asbestzement dahinter zu zeigen).
Abb. 4.3 Asbestisolationsplatte als Trennwand. Dieses Beispiel zeigt die praktischen Probleme bei der Konstruktion einer geeigneten Fuge und die Bereiche, in denen sich während der Entfernung Asbeststaub ansammeln kann.
Abb. 4.4 Ein Loch in der Wand offenbart eine Rohrisolierung aus Asbest
Abb. 4.5 Ein Rauchrohr aus Asbestzement, das mit einer Asbestschnur versiegelt ist, führt durch ein Asbestfüllelement.
Abb. 4.6 Asbesthaltige Bodenfliesen
Abb. 4.7 Asbesthaltiger Dachfilz
Abb. 4.8 Asbestisolierung von Dampfrohren
Abb. 4.9 Isolierte Kabel mit einer Asbestschicht in der Isolierung
Abb. 4.10 Asbestzementverkleidung in einer Fabrik
Abb. 4.11 Asbestisolierung auf Stahlträgern
Abb. 4.12 Schließen einer Kamintür mit einer Asbestschnur. Rechts eine Nahaufnahme der Asbestschnur.
Bei der Erstellung einer Risikobewertung und eines Arbeitsplans gehört es zu den bewährten Verfahren, die Bewertung und die dafür verwendeten Informationen schriftlich zu dokumentieren.
Um Informationen über den Asbeststandort zu erhalten, kann eine von kompetenten Fachleuten durchgeführte Untersuchung erforderlich sein. Die Verfahren zur Durchführung solcher Untersuchungen werden in diesem Leitfaden nicht behandelt, aber es ist wichtig, dass die verantwortliche Person (Arbeitgeber, Manager, Arbeitnehmer) weiß, dass sie notwendig sind. Die Informationen sollten in einer leicht verständlichen Form bereitgestellt werden.
Wenn Informationen zur Verfügung gestellt werden, ist es wichtig, die in den Informationen angegebenen Grenzen einzuhalten. Es kann z. B. sein, dass bei einer Inspektion nicht alle Hohlräume in den Wänden getestet wurden.
In einigen Mitgliedstaaten kann es eine Politik geben, Asbest (insbesondere schwach gebundenen Asbest) zu entfernen, wo dies möglich ist. In diesem Fall kann die Entdeckung von Asbest die Notwendigkeit nach sich ziehen, Rechtsvorschriften einzuhalten, die eine sichere Entfernung vorschreiben.
In anderen Mitgliedstaaten beruht die Entscheidung darüber, was mit dem asbesthaltigen Material zu tun ist, auf einer Prüfung der Faktoren, die sich auf die Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern aus dem Material beziehen. Dieser Entscheidungsprozess wird in Abschnitt 6.2 beschrieben. Vorbehaltlich dieser Entscheidung können asbesthaltige Materialien dort verbleiben, wo sie sind, und als ungefährliche Gefahr behandelt werden, vorausgesetzt, das Material wird gut gewartet, gut versiegelt, schriftlich festgehalten (z. B. in Bauplänen) und entsprechend beschriftet.
Asbest, der nicht entfernt wird, muss regelmäßig inspiziert werden, um sicherzustellen, dass das Material in gutem Zustand bleibt. Außerdem muss angegeben werden, dass die Organisation und Überwachung der Arbeiten in der Nähe wirksam ist. Wenn der Asbest nicht in gutem Zustand ist oder nicht in einem sicheren Zustand gehalten werden kann, muss die Entfernung organisiert werden.
Wenn beschlossen wurde, Arbeiten an Orten durchzuführen, an denen asbesthaltige Materialien angetroffen werden oder Asbeststaub freigesetzt wird, muss eine schriftliche Beurteilung der Gefahr und der damit verbundenen Risiken erstellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss standortspezifisch sein, d. h. die Besonderheiten des Standorts einschließen, und sie muss eine Bewertung der potenziellen Expositionen und eine Zusammenfassung der verfügbaren Erfahrungen mit der Kontrolle der Asbestexposition unter ähnlichen Umständen enthalten. Bei der Risikobewertung sind die Risiken einer Asbestexposition für die Arbeitnehmer sowie für andere betroffene Personen in der Umgebung (z. B. Anwohner) zu berücksichtigen. Dies kann auf Messungen von ähnlichen oder früheren Arbeiten beruhen. Die typischen Expositionskonzentrationen, die von der britischen Exekutive für Gesundheit und Sicherheit für Arbeiten mit Asbestbeschichtungen, -putzen und -isolierplatten gemessen wurden, sind in Anhang 1 aufgeführt.
Für jede Aufgabe sollten schriftliche Anweisungen (manchmal auch als "schriftlicher Arbeitsplan" bezeichnet) vorbereitet werden.
Die Bedingungen, unter denen die Arbeit mit Asbest durchgeführt wird, führen zu einigen praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit Notfällen, wie z. B. einer plötzlichen Erkrankung oder Verletzung, die zur Erwerbsunfähigkeit führt. Der Zugang kann eingeschränkt sein (vor allem, wenn die Arbeit in einer Umzäunung stattfindet, siehe Kapitel 12), und das Tragen von Atemschutzgeräten behindert die Kommunikation. Die Notfallverfahren müssen Unfälle und Krankheiten innerhalb einer Umzäunung abdecken. Dazu müssen folgende Informationen vorliegen:
In den Notfallverfahren sollte auch festgelegt werden, was zu tun ist, wenn Arbeitnehmer, die persönliche Schutzausrüstungen tragen, die mit Asbest kontaminiert sein könnten, das Gebäude oder die Baustelle notfallmäßig verlassen (z. B. nach einem Feuer- oder Bombenalarm).
Die Risikobewertungen und schriftlichen Anweisungen (Arbeitsplan) müssen auf der Baustelle frei zugänglich sein. Sie müssen vorhersehbare Notfallsituationen berücksichtigen und die in einem solchen Fall zu befolgenden Verfahren und die verantwortlichen Personen angeben.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die bei ihrer Arbeit Asbeststaub freisetzen können, müssen Sie :
Wenn Sie im Begriff sind, Arbeiten auszuführen, bei denen Asbeststaub freigesetzt werden kann, müssen Sie
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie prüfen, ob :
Die nationale Aufsichtsbehörde kann Ratschläge für die Gestaltung von Arbeitsplänen geben (z. B. das "Aide-mémoire sur la déclaration de méthode", das von der britischen HSE-Einheit herausgegeben wird, die Lizenzen für Asbestarbeiten erteilt http://www.hse.gov.uk/aboutus/meetings/alg/policy/02-03.pdf ). Ein Arbeitsplan kann Querverweise auf allgemeine Informationen über Arbeitsmethoden enthalten, die aufgenommen werden müssen. Der Arbeitsplan sollte immer vollständig sein und alle spezifischen Merkmale des Standorts und der Aufgabe beschreiben (z. B. den Lageplan des Standorts und alle Abweichungen von den allgemein anerkannten Methoden).
Die folgende Checkliste für einen Arbeitsplan basiert auf den Ratschlägen des INRS, 1998 ED 815, Anhang 6 und dem Method statement der britischen Health and Safety Executive.
Dieses Beispiel ist eine nicht erschöpfende Liste von Elementen, die der Arbeitsplan enthalten oder berücksichtigen muss. Er muss auch die Elemente enthalten, die sich auf die zu meldenden Arbeiten beziehen (siehe Kapitel 12). Bei Arbeiten mit geringem Risiko (siehe Kapitel 11) kann der Arbeitsplan weniger umfassend sein, muss aber die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Abschnitte oder Elemente enthalten.
*Titelseite
Unter dem Logo der Organisation, die die Arbeit durchführt :
Administrative Informationen
* Informationen über die Baustelle
Faktoren, die den Plan zur Entfernung oder Einkapselung beeinflussen
Einrichten des Bauwerks (Umzäunung etc.) auf der Baustelle
Vorbereitende Arbeit
Vorbereitung des Bereichs, in dem die Asbestarbeit stattfinden soll
Entfernung oder Einkapselung von Asbest
Kontrollprogramme (Überwachung und Maßnahmen)
Abholung von Müll
Säuberung des Arbeitsbereichs
Beschreibung und Eigenschaften der Materialien und Ausrüstungen, die während der Arbeit verwendet werden
Beschreibung und Eigenschaften der Materialien und Ausrüstungen, die während der Arbeit verwendet werden
Notfallmaßnahmen
Pläne und Schemata der Baustelle
Dieses Kapitel beschreibt den logischen Entscheidungsfindungsprozess, wenn es darauf hinausläuft:
Vor der Durchführung von Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien involviert sein können, sind eine Reihe von Schlüsselentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Prozess der Risikobewertung und -planung (Kapitel 5). Die Gefährdungsbeurteilungen werden die richtigen Entscheidungen bestimmen; diese Entscheidungen beeinflussen den Zweck und den Inhalt der zu erstellenden Pläne.
Bei der Entscheidung, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es nationale Rechtsvorschriften, die grundsätzlich die Entfernung asbesthaltiger Materialien (insbesondere von Materialien mit schwach gebundenen Fasern) vorschreiben, sofern dies durchführbar ist. Andere Mitgliedstaaten entscheiden darüber, ob asbesthaltige Materialien belassen werden können, anhand bestimmter Kriterien wie Zustand, Lage, Zugang und damit der Gesamtwahrscheinlichkeit, dass das Material ein Risiko für die Freisetzung feiner Asbestfasern darstellt. Bei der Entscheidung, ob das Material gesichert werden muss (z. B. durch Einkapselung und/oder Einschluss) und an Ort und Stelle belassen werden kann, sind daher die nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Vorbehaltlich der nationalen Rechtsvorschriften können asbesthaltige Materialien, die sich in einem sicheren Zustand befinden (d. h. nicht beschädigt, verschlossen oder eingekapselt sind), an Ort und Stelle belassen werden, sofern eine wirksame Überwachung und Verwaltung der gesicherten Materialien gewährleistet ist. Wenn asbesthaltige Materialien an Ort und Stelle belassen werden, müssen sie in den Aufzeichnungen und Plänen des Gebäudes gekennzeichnet werden, damit ihr Vorhandensein bei künftigen Arbeiten berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus muss ein System zur Überwachung der asbesthaltigen Materialien und zur Verwaltung ihres Zustands eingerichtet werden (z. B. Erhaltung der Materialien in gutem Zustand).
Die Abbildungen 6.1 und 6.2 zeigen logische Entscheidungsbäume. Ausgangspunkt ist die Feststellung, ob es sich bei einem Material um Asbest handelt oder nicht. Anschließend wird mithilfe eines Systems entschieden, ob das Material entfernt werden muss oder nicht. Sobald bekannt ist, dass das Material asbesthaltig ist, folgt eine Reihe von Fragen, um herauszufinden, ob das Material asbesthaltig ist.
Wenn das asbesthaltige Material nicht in gutem Zustand ist, nicht leicht repariert werden kann, leicht zugänglich ist (und damit potenziell anfällig für weitere Schäden oder Störungen), stark beschädigt ist und es keine praktikable Möglichkeit gibt, das Material einzukapseln oder einzudämmen, dann muss das Material entfernt werden. Diese Entscheidung gilt für alle Arten von asbesthaltigem Material.
Die Alternative zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien besteht darin, die Materialien sicher zu machen (indem man sie in gutem Zustand hält oder einschließt) und sie an Ort und Stelle zu überwachen und zu verwalten.
Auch wenn asbesthaltige Materialien gesichert und an Ort und Stelle überwacht und verwaltet werden können, müssen die potenziellen Anforderungen der normalen Renovierungsarbeiten im Gebäude berücksichtigt werden. Wenn die Materialien die üblichen Renovierungsarbeiten im Gebäude beeinträchtigen, wäre die Entfernung der asbesthaltigen Materialien die richtige Entscheidung.
Bei Asbestzement und anderen Materialien, deren Fasern eng miteinander verbunden sind, würde der Entscheidungsprozess wahrscheinlich zu der Entscheidung führen, das Material an Ort und Stelle zu belassen, es zu dokumentieren, zu überwachen und zu verwalten.
Abb. 6.1 Entscheidungsbaum für Materialien, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Asbest enthalten
Die Risikobewertung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob die Arbeit als meldepflichtige Asbestarbeit behandelt werden soll.
Die Richtlinie 2003/18/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz), die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt, gilt für alle Arbeitnehmer, die Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sein können.
Die EU-Richtlinie 2003/18/EG verlangt, dass die Arbeiten gemeldet werden (an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats) und dass eine Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer durchgeführt und schriftlich dokumentiert wird. Außerdem verpflichtet sie die Arbeitgeber, ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, "in dem die Art und Dauer ihrer Tätigkeit sowie die Gefahren, denen sie ausgesetzt waren, festgehalten werden". In einigen klar definierten Fällen sollen diese Bestimmungen nicht gelten. "Sofern die Exposition gelegentlich und auf niedrigem Niveau erfolgt und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eindeutig zeigen, dass der Expositionsgrenzwert für Asbest in der Luft des Arbeitsbereichs nicht überschritten wird, müssen [die oben genannten Bestimmungen] nicht auf die folgenden Tätigkeiten angewendet werden:
In Abbildung 6.3 ist ein Verfahren dargestellt, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Arbeit die Kriterien für die Nichtanwendung von Rechtsvorschriften erfüllt.
In der Richtlinie (2003/18/EG) wird der Expositionsgrenzwert für Asbest auf 0,1 Fasern/cm3, (gewichteter 8-Stunden-Mittelwert) festgelegt. Einige EU-Mitgliedstaaten legen den Stundenmittelwert über kürzere Zeiträume fest (4 Stunden oder 1 Stunde).
Die nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten können sich hinsichtlich der Frage unterscheiden, ob und in welchem Umfang von der Möglichkeit der Abweichung von diesen Bestimmungen Gebrauch gemacht wird.
Daher müssen alle Arbeiten mit bröckeligen Materialien (z. B. Sprühbeschichtungen, Beschichtungen, lose Stopfmaterialien) als meldepflichtige Arbeiten behandelt werden und erfordern ebenfalls eine medizinische Überwachung. Bei anderen Materialien muss der Zustand beurteilt und eine Risikobewertung durchgeführt werden, um die Informationen zu erhalten, die für eine Entscheidung über eine mögliche Befreiung von der Meldepflicht erforderlich sind.
Bei Arbeiten, die den Umgang mit Materialien mit festen Fasern, z. B. Asbestzement, beinhalten, sind bei der Risikobewertung die Art und die Dauer der Arbeiten zu berücksichtigen. Anhang 1 enthält Beispiele für Luftkonzentrationen, die als typisch für verschiedene Tätigkeiten mit Asbestzement berichtet wurden.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die bei ihrer Arbeit Asbeststaub ausgesetzt sein könnten, müssen Sie
Wenn asbesthaltige Materialien während Ihrer Arbeit beschädigt werden könnten, müssen Sie... :
Wenn Sie als Vorgesetzter eine Baustelle inspizieren, auf der sich asbesthaltiges Material befindet, müssen Sie :
Abb. 6.3 Entscheidungsbaum, um zu entscheiden, ob das Werk anmeldepflichtig ist oder nicht
Abb. 6.4 Isolierplatte, die Asbest enthält. Der Ausbau der Platte sollte in Betracht gezogen werden, da die Platte in diesem Stadium leicht beschädigt werden kann.
In diesem Kapitel werden die Themen vorgestellt, die in einem Ausbildungsprogramm abgedeckt werden sollten, und für weitere Einzelheiten wird auf andere Veröffentlichungen verwiesen. Insbesondere der Bericht von Bard et al. (2001) mit detaillierten Empfehlungen zu Struktur und Inhalt eines Ausbildungsprogramms für Asbest bietet Ausbildungsanbietern ausführliche Informationen. In der EU-Richtlinie (2003/18/EG) heißt es: "1. Die Arbeitgeber bieten allen Arbeitnehmern, die asbesthaltigem Staub ausgesetzt sind oder sein können, eine angemessene Unterweisung an. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen und für die Arbeitnehmer kostenlos sein. 2. Der Inhalt der Unterweisung muss für die Arbeitnehmer leicht verständlich sein. Die Unterweisung muss den Arbeitnehmern die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Prävention und die Sicherheit erforderlich sind...".
Die Empfehlungen einer CHRIT-Arbeitsgruppe sind beschrieben unter: http://www.ilo.org/public/english/protection/safework/labinsp/asbestos_conf/inforen.pdf. Die Schulungsempfehlungen des Vereinigten Königreichs sind beschrieben unter: http://www.hse.gov.uk/aboutus/meetings/alg/licence/04-04.pdf.
Die Unterweisung muss so gestaltet sein, dass sie von den Teilnehmern (Arbeitgeber, Vorgesetzter oder Arbeitnehmer) leicht verstanden wird, und sie muss praktische Übungen zur Verwendung aller Ausrüstungen umfassen. Sie muss in der Sprache abgehalten werden, die die Arbeitnehmer (insbesondere Arbeitnehmer anderer Nationalitäten) kennen und verstehen.
Dieses Kapitel enthält auch kurze Hinweise auf das erforderliche Ausbildungsprogramm (Grundausbildung, Umschulungskurse, regelmäßige Überprüfung des Ausbildungsbedarfs usw.). Schließlich werden einige Vorschläge für unterstützendes Informationsmaterial gemacht, um den Erfolg der Ausbildung zu festigen.
Dieses Kapitel soll dem Arbeitgeber deutlich machen, welche Schulungen er für die Arbeitnehmer, die Aufsichtspersonen und sich selbst organisieren muss. Der Arbeitnehmer muss wissen, auf welche Schulungen er Anspruch hat. Diese Informationen dienen auch dazu, dem Arbeitsinspektor einen klar beschriebenen Rahmen zu bieten, in dem er die Angemessenheit und Wirksamkeit der Schulungen überprüfen kann.
Die Unterweisung aller Personen (Arbeitgeber, Vorgesetzter, Arbeitnehmer), die an einer Arbeit beteiligt sind, bei der sie (möglicherweise) asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sein können, sollte folgende Themen umfassen:
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Vorgesetzte, die am Arbeitsplatz gegenüber Asbest exponiert sein können, erhalten eine angemessene Unterweisung. Diese Unterweisung muss zusätzlich zu den in Abschnitt 7.2.1 aufgeführten Inhalten folgende Punkte umfassen:
Die Unterweisung sollte sich auch auf Notfallsituationen beziehen, in denen Asbest in einem Material vermutet wird, nachdem dieses beschädigt wurde. In diesem Fall sollte die Unterweisung Verfahren enthalten, die sicherstellen, dass die Situation nicht durch unangemessene Handlungen (z. B. den Versuch, das Material zu fegen) oder durch Untätigkeit, die die Asbestexposition fortsetzt, verschlimmert wird.
Wenn die Unterweisung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Arbeiten mit geringem Risiko ausführen, d. h. Arbeiten, die die Kriterien in Abschnitt 6.3 erfüllen, muss sie den in Abschnitt 7.2.1 und darüber hinaus angegebenen Inhalt abdecken :
Für Arbeitnehmer und Aufsichtspersonen sollte die Ausbildung praktische Übungen umfassen, um sie mit den Materialproben vertraut zu machen und die korrekte Verwendung und Wartung der Ausrüstung und geeignete Arbeitstechniken zu üben.
Die Ausbildung von Aufsichtspersonen und Arbeitgebern sollte sich auch auf die rechtlichen Verantwortlichkeiten und die Arbeitsaufsicht beziehen.
Wenn sich die Unterweisung an Arbeitnehmer richtet, die meldepflichtige Arbeiten ausführen (d. h. die bewertete Gefahr entspricht nicht den in Abschnitt 6.3 aufgeführten Kriterien für Arbeiten mit geringem Risiko und begrenztem Umfang), ist eine umfassendere Unterweisung erforderlich. Sie muss die in Abschnitt 7.2.3 aufgeführten Themen abdecken, aber auch die Art der Arbeit und die Themen in Bezug auf die meldepflichtige Arbeit.
Die Unterweisung der Arbeitnehmer in der Asbestsanierung muss praktische Übungen umfassen, damit sie lernen, die sicherheitsrelevanten Ausrüstungen (Gehäuse, persönliche Schutzausrüstungen, Atemschutzgeräte, Dekontaminationseinheiten, Entstaubungsgeräte und Geräte für die kontrollierte Entfernung von asbesthaltigen Materialien) zu benutzen und zu warten.
Die in den Abschnitten 7.2.1 und 7.2.3 aufgeführten Themen werden um folgende Punkte erweitert:
Für Arbeitnehmer, die nach der Richtlinie verpflichtet sind, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen, muss die Unterweisung Folgendes umfassen:
Für Vorgesetzte und Arbeitgeber sollte die Ausbildung außerdem Folgendes umfassen:
Zusätzlich zur praktischen Aufsicht sollte die Ausbildung von Aufsichtspersonen und Arbeitgebern die in den Kapiteln 5 und 6 behandelten Themen umfassen, d. h.
Abb. 7.1 Praktische Übung zur Verwendung eines Staubsaugers des Typs H, um ein simuliertes kontaminiertes Material (Talkum) zu entfernen. Diese Illustration wurde von der britischen HSE zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die bei ihrer Arbeit Asbest ausgesetzt sein könnten, müssen Sie... :
Wenn Ihre Arbeit ein Expositionsrisiko gegenüber Asbest birgt, müssen Sie... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Für alle Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können, schreibt die Richtlinie 2003/18/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz), die die Richtlinie 83/477/EWG ergänzt, vor, dass die Arbeitnehmer und ihre Vertreter angemessene Informationen erhalten über :
Diese Punkte sind in dem oben empfohlenen Schulungsprogramm enthalten. Darüber hinaus sollten Informationen zu diesen Themen auch am Arbeitsplatz in geeigneter Form leicht zugänglich sein (z. B. Poster, Bekanntmachungen oder Broschüren).
Für die Arbeit muss eine angemessene Ausrüstung zur Verfügung stehen. Die Grundausrüstung für die meisten Aufgaben ist in diesem Abschnitt aufgeführt. Die Ausrüstung muss in gutem Zustand gehalten und daher wie in Abschnitt 8.2 beschrieben gepflegt werden.
Für Asbestarbeiten mit geringem Risiko (die nicht gemeldet werden müssen) umfasst die erforderliche Ausrüstung Folgendes:
Für meldepflichtige Arbeiten mit Asbest benötigen Sie außerdem folgende Unterlagen:
elektrische Schlüsselausrüstung (Unterdruckbelüftung, Beleuchtung usw. in der Kammer) und ausreichende Wasserspeichertanks, um die Wasserversorgung für die empfohlene persönliche Dekontamination sicherzustellen. (Die Ausrüstung sollte nur von kompetenten und entsprechend ausgebildeten Personen bedient werden).
Diese Liste ist nicht vollständig, aber sie zeigt, wie viel Ausrüstung erforderlich ist, um gegen das Risiko einer Asbestexposition geschützt zu sein. Andere Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung) sind ebenfalls erforderlich.
Die EU-Richtlinie 2003/18/EG legt fest, dass bei Tätigkeiten (wie Reparatur, Wartung, Entfernung und Abriss), bei denen Asbestkonzentrationen auftreten können, die über dem zulässigen Expositionsgrenzwert liegen (zum Wert siehe Abschnitt 6.3), der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer festlegen muss, insbesondere dass "die Arbeitnehmer eine geeignete Atemschutzausrüstung und andere persönliche Schutzausrüstung zum Tragen erhalten". Folglich muss eine geeignete Atemschutzausrüstung auf der Grundlage der Risikobewertung ausgewählt werden (Kapitel 5). Ein Leitfaden für die Auswahl, Verwendung und Wartung von Atemschutzausrüstungen ist in der Norm EN 529 enthalten.
Die Auswahl sollte auf folgenden Grundsätzen beruhen:
Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union empfiehlt, dass :
Ein anderer EU-Mitgliedstaat (das Vereinigte Königreich) stellt Tabellen mit Schutzfaktoren zur Verfügung, die zur Auswahl der für die jeweilige Situation am besten geeigneten Schutzausrüstung verwendet werden können, siehe Tabellen 8.1 und 8.2 unten. Die Schutzfaktoren in der Tabelle zeigen auch, dass Einweg-Atemschutzgeräte EN FFP3 nicht geeignet sind, wenn die Konzentration in der Luft den 20-fachen Expositionsgrenzwert überschreitet. Umluftunabhängige Atemschutzgeräte (oder unabhängige Atemschutzgeräte) sollten verwendet werden, wenn die Konzentrationen das 40-fache der Expositionsgrenze überschreiten.
Die Leistung von Masken (wie Filtermasken, Vollmasken und Halbmasken) hängt stark davon ab, dass die Haut des Trägers und die Maske dicht bleiben. Da die Gesichtsform von Person zu Person sehr unterschiedlich ist, kann es sein, dass eine bestimmte Größe oder ein bestimmter Typ von Beatmungsgerät nicht für alle Gesichter geeignet ist. Daher ist es wichtig, dass :
Die Prüfung der Gesichtsanpassung und die Teilnahme des Trägers können nach nationalen Gesetzen oder Richtlinien vorgeschrieben sein.
Sichtbare Bärte, Koteletten oder sogar Stoppeln beeinträchtigen die Dichtwirkung der Gesichtsmaske. Arbeiter mit diesen Merkmalen benötigen eine Atemschutzausrüstung, die nicht von einer Gesichtsabdichtung abhängig ist (z. B. Mützen oder aktiv belüftete Anzüge).
Auch das Tragen einer herkömmlichen Schutzbrille verhindert eine zufriedenstellende Abdichtung. Es gibt jedoch Vollmasken, bei denen spezielle Brillengestelle im Inneren der Maske befestigt werden können.
Die EU-Richtlinie 2003/18/EG legt außerdem fest, dass, wenn das Tragen von Atemschutzausrüstung vorgeschrieben ist, "dies nicht ständig geschehen darf, sondern für jeden Arbeitnehmer auf ein absolutes Minimum an Zeit begrenzt werden muss. Während des Zeitraums, in dem Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Tragen einer persönlichen Atemschutzausrüstung erfordern, sind gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, entsprechend der physischen und klimatischen Exposition und gegebenenfalls in Absprache mit den Arbeitnehmern und/oder ihren Vertretern Ruhepausen vorzusehen".
Tabelle 8.1 Arten von Atemschutzgeräten, die für den Schutz gegen Asbeststaub zur Verfügung stehen
Tabelle 8.2 Verfügbare Arten von Atemschutzgeräten zum Schutz vor Asbeststaub
Die EU-Richtlinie 2003/18/EG legt fest, dass Arbeitnehmer eine Ausbildung absolvieren müssen, um Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit "Zweck, Sortiment und Auswahl, Wirksamkeitsgrenzen und ordnungsgemäßer Verwendung von Atemschutzgeräten" zu erwerben.
Die Atemschutzausrüstung muss richtig angepasst und getragen werden, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Bei Einweg-Beatmungsgeräten sollten beide Kopfbänder hinter dem Kopf befestigt und der Nasenclip in Position auf den Nasensattel gedrückt werden.
Bei Gesichtsmasken müssen die Bänder fest angezogen werden, damit die Ausrüstung an ihrem Platz bleibt. Das Kopfband sollte in der Regel unter der Haube des Schutzanzugs getragen werden.
Der Atemschutz sollte in einer kontaminierten Umgebung nie abgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall (z. B. einen medizinischen Notfall).
Die Atemschutzausrüstung muss sauber und in gutem Zustand sein, bevor sie dem Träger ausgehändigt wird.
Vor der Benutzung der Atemschutzausrüstung muss der Benutzer sicherstellen, dass sie in gutem Zustand und brauchbar ist, z. B.
Nach dem Gebrauch müssen die Masken für den nächsten Einsatz gereinigt und desinfiziert werden. Das Atemschutzgerät wird an einem sauberen und eigens dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt.
(Siehe auch Abschnitt 8.3.2 zur regelmäßigen Wartung).
Abb. 8.2 Ausrüstung für den Atemschutz. Diese Zahl wurde von der britischen HSE zur Verfügung gestellt.
Regelmäßige Inspektionen der Ausrüstung müssen von einer kompetenten und verantwortlichen Person durchgeführt und aufgezeichnet werden. Das Wartungs- und Inspektionsprogramm sollte Folgendes umfassen: die Kammer selbst (an jeder Station), den/die Staubsauger des Typs H, die Hygieneausrüstung/Dekontaminationseinheit (an jeder Station), die Ausrüstung zur Staubunterdrückung (an jeder Station).
Die Inspektionen sollten folgende Kontrollen umfassen: Zustand der Ausrüstung (Verschleiß), Sauberkeit und Verfügbarkeit von Vorräten in der Dekontaminationseinheit (Seife, Handtücher, neue Filter für Atemschutzgeräte usw.), angemessene Beleuchtung (in den Schleusen und in der Kammer), Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien für die Reinigung, Funktion der Nebelgeneratoren und der Unterdruckeinheit (z. B. Prüfung, ob der Vorfilter ausgetauscht werden muss).
Es ist wichtig, dass Atemschutzgeräte ordnungsgemäß und regelmäßig gewartet, inspiziert und überholt werden.
Die Luftüberwachung ist Teil der Inspektion und wird in Kapitel 16 beschrieben.
Alle tragbaren elektrischen Geräte sollten regelmäßig auf beschädigte Kabel und Anschlüsse sowie auf elektrische Sicherheit überprüft werden. Wenn ein tragbares elektrisches Gerät in einer feuchten Umgebung verwendet wird, muss es für die Verwendung in einer solchen Umgebung geeignet sein.
Alle Geräte müssen regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie noch für ihren Zweck geeignet sind.
Die Unterdruckeinheiten (für die Containment- und Dekontaminationseinheit) müssen regelmäßig von kompetenten Personen gewartet werden. Nach dem Austausch des hochwirksamen Filters sollte die Filterleistung mit einem sicheren Ersatzaerosol (z. B. Di-Octylphthalat [DOP]) von einer für diesen Test kompetenten Person getestet werden.
Die Filter für das Abwasser (der Dekontaminationseinheit und der Kammer) müssen regelmäßig gewechselt werden. Die gebrauchten Filter müssen als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden.
Die Komponenten der Atemschutzausrüstung können verschleißen und dadurch die Schutzfunktion beeinträchtigen. Daher muss die Atemschutzausrüstung regelmäßig gewartet werden, und dies muss entsprechend dokumentiert werden. Die nationale Gesetzgebung kann festlegen, wie lange die Aufzeichnungen aufbewahrt werden und zur Inspektion zur Verfügung stehen müssen.
Staubsauger des Typs H müssen regelmäßig gewartet werden.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, deren Arbeit die Handhabung der hier beschriebenen Ausrüstung für die Arbeit mit Asbest beinhaltet, müssen Sie sicherstellen, dass :
Wenn Sie beabsichtigen, die oben beschriebenen Ausrüstungen zu verwenden, wenn Sie mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, sollten Sie :
Wenn Sie Arbeitsinspektor sind, sollten Sie dies überprüfen:
Vor Durchführung jeder Arbeit, bei der die Gefahr einer Exposition gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien besteht, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (durchzuführen wie in Kapitel 5 beschrieben), um Art und Umfang der Exposition der Arbeitnehmer zu ermitteln. Die Risikobewertung dient als Grundlage für Entscheidungen über die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Die folgenden drei Kapitel befassen sich mit den Schutzmaßnahmen, die in den folgenden Situationen erforderlich sind:
Die Exposition muss jedoch in jedem Fall minimiert werden, und es gibt allgemeine Verfahrensgrundsätze für diese drei Situationen:
Als Teil der Präventionsmaßnahmen gegen die Exposition gegenüber Asbest durch Einatmen oder Verschlucken,
Personen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeit mit Asbest ausführen, müssen für diese Aufgaben geeignet sein. Eine Person gilt als geeignet, wenn sie über eine Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse verfügt, die in Bezug auf die Art der auszuführenden Aufgabe ausreichend sind. Dabei sind Faktoren wie die Komplexität der Aufgabe und die Risiken zu berücksichtigen, die bei unsachgemäßer Ausführung der Aufgabe entstehen können.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, deren Arbeit den Umgang mit Asbest beinhalten könnte, müssen Sie :
Wenn Ihre Arbeit wahrscheinlich mit dem Umgang mit asbesthaltigen Materialien verbunden ist, müssen Sie... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Bei einer Reihe von Berufen besteht die Gefahr, dass Sie während der Arbeit unerwartet auf asbesthaltige Materialien stoßen und diese möglicherweise beschädigen. Dazu gehören unter anderem: Zimmerleute, Tischler, Ladenbauer, Klempner, Gasversorgungstechniker, Elektriker, Computerverkabelungsinstallateure, Hausmeister und Hilfskräfte. Auch Abbrucharbeiter, Schiffsabwracker und -reparateure sowie Fahrzeugtechniker und andere können mit Asbest in Berührung kommen.
Informationen über das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien sollten diesen Unternehmen vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich um die Vermeidung von Risiken bemühen können. Dennoch sollten sie darauf vorbereitet sein, unerwartet auf asbesthaltiges Material zu stoßen, da immer die Gefahr besteht, dass die Informationen über Asbestfälle aus irgendeinem Grund unvollständig sind. Kapitel 9 enthält allgemeine Verfahren für Arbeiten, bei denen Asbest vorkommen kann. Dieses Kapitel enthält detaillierte Informationen zu Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen die Gefahr besteht, auf Asbest zu stoßen. Wenn unerwartet asbesthaltige Materialien entdeckt werden, ist es oberste Priorität, die Arbeiten sofort einzustellen und zu verhindern, dass Dritte exponiert werden und die Asbestkontamination weiterverbreiten.
Wenn Sie Personen (z. B. in den oben aufgeführten Berufen) beschäftigen oder beaufsichtigen, die am Rohbau oder an der Ausstattung eines Gebäudes arbeiten, das möglicherweise asbesthaltige Materialien enthält, müssen Sie :
Wenn das Vorhandensein von Asbest bestätigt wird, müssen Sie :
Wenn Sie Arbeiten (in einem Gebäude, an einem Gerät oder an einem Fahrzeug) durchführen, bei denen die Gefahr besteht, auf Asbest zu stoßen oder asbesthaltiges Material zu beschädigen, müssen Sie :
Wenn Sie unerwartet auf Asbest stoßen :
Wenn Sie versehentlich asbesthaltige Materialien beschädigen, müssen Sie :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Abb. 10.1 Anzug (Ganzkörperanzug mit Kopf- und Nackenschutz) und Einweg-Atemschutzmaske
Die EU-Richtlinie 2003/18/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbestexposition besagt, dass Arbeiten nicht bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats angemeldet werden müssen, wenn die Risikobewertung ein geringes Expositionsrisiko ergibt. Die Kriterien in Artikel 3 der EU-Richtlinie 2003/18/EG für die Entscheidung, ob eine Arbeit die Kriterien für eine gelegentliche Exposition in geringem Umfang erfüllt, sind in Abschnitt 6.3 beschrieben. Die Auslegung von Artikel 3 wird jedoch (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens) in den Mitgliedstaaten diskutiert.
Im Wesentlichen fällt die Arbeit in den Anwendungsbereich dieses Kapitels, wenn die Exposition des Arbeitnehmers "gelegentlich und in geringem Umfang" erfolgt und die Ergebnisse der (wie in Kapitel 5 beschrieben durchgeführten) Gefährdungsbeurteilung zeigen, dass die Exposition unter dem Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz liegt (berechnet als gewichteter Mittelwert von 0,1 Fasern/cm3 über einen Zeitraum von 8 Stunden [bzw. 1 Stunde oder 4 Stunden in einigen EU-Mitgliedstaaten]). Arbeiten an nicht brüchigen und unbeschädigten asbesthaltigen Materialien, das Entfernen intakter und unbeschädigter asbesthaltiger Materialien oder das Einkapseln bestimmter asbesthaltiger Materialien in gutem Zustand sind Beispiele für Arbeiten, die eine geringe Gefährdung darstellen können (und nach den nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise nicht berichtspflichtig sind). Der Umgang mit nicht brüchigen, intakten asbesthaltigen Materialien kann zu einer geringen Exposition führen.
Die folgenden Arbeitsgänge können, wenn sie sorgfältig durchgeführt werden, um die Freisetzung von Staub in die Luft zu minimieren, als Beispiele für Arbeitsgänge mit geringem Risiko angesehen werden: Entfernen einer einzelnen Asbestdeckenplatte, Entfernen einer einzelnen intakten Asbestisolierplatte, Bohren von bis zu 20 Löchern (Durchmesser kleiner als 20 mm) in Asbestisolierplatten (mit geeigneten Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Staubentwicklung, einschließlich einer einfachen lokalen Absaugung mit einem Staubsauger vom Typ H, der auf einer Haube über der Bohrmaschine montiert ist). Weitere mögliche Beispiele für ein geringes Risiko finden sich in dem Leitfaden "Asbestos Essentials" ["Essential Points for Asbestos" für Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte] der britischen Health and Safety Executive (HSG 210 und HSG 213, HSE (2001)). Der vom INRS herausgegebene Leitfaden ED 809 enthält ebenfalls Beispiele für Wartungsarbeiten, von denen einige als geringes Risiko eingestuft werden können. Die in Leitfaden ED 809 veröffentlichten typischen Konzentrationen zeigen jedoch, dass die Arbeitsplatzkonzentrationen für ein breites Spektrum einfacher Wartungsarbeiten während der Ausführung der Arbeit 0,1 Fasern/cm3 überschreiten. Daher können sie je nach Dauer der Arbeit zu einer gewichteten durchschnittlichen Arbeitsplatzkonzentration führen, die den Expositionsgrenzwert überschreitet.
Wenn für die Durchführung der Risikobewertung nur begrenzte Informationen über die mögliche Exposition vor Beginn der Arbeiten vorliegen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die tatsächlichen Bedingungen zu ermitteln und so eine zuverlässigere Risikobewertung durchführen zu können, falls ähnliche Arbeiten in der Zukunft durchgeführt werden müssen. Die Kontrollmaßnahmen müssen ausreichend sein, um alle Unsicherheiten der Risikobewertung abzudecken.
Informationen über veröffentlichte Schätzungen des Ausmaßes der Asbestexposition sind für verschiedene Beispiele in einer Datenbank (in Frankreich) namens Evalutil verfügbar.
(http://etudes.isped.u-bordeaux2.fr/evalutil.). Diese Datenbank wird in Anhang 1 beschrieben.
Vor Beginn der Arbeit an oder in der Nähe von asbesthaltigen Materialien müssen die Gefährdungsbeurteilung und die Planung (wie in den Kapiteln 5 und 6 beschrieben) abgeschlossen sein. Das Personal muss eine angemessene Ausbildung erhalten haben (Kapitel 7) und über die geeignete Ausrüstung verfügen (Kapitel 8). Maßnahmen zur Abtrennung und Isolierung des Arbeitsbereichs, geeignete Atemschutz- und persönliche Schutzausrüstung sowie Waschanlagen wurden wie in Kapitel 9 beschrieben vorgesehen. Unter der Annahme, dass diese vorbereitenden Maßnahmen getroffen wurden, enthält dieses Kapitel die praktischen Methoden zur Beseitigung oder Minimierung der Exposition.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Arbeiten mit geringem Risiko mit asbesthaltigen Materialien durchführen, müssen Sie sicherstellen, dass die Planung, Vorbereitung, Unterweisung usw., wie unten und in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, vollständig durchgeführt worden sind.
Wenn Sie eine Risikobewertung durchführen, müssen Sie sicherstellen, dass diese auch die Risiken für andere Arbeitnehmer und Dritte umfasst.
Wenn Sie schriftliche Anweisungen zur Durchführung der Arbeit am Standort geben, sollten Sie die unten beschriebenen praktischen Verfahren sowie alle standortspezifischen Details (z. B. die Route, auf der der Abfall abtransportiert werden soll) mit einbeziehen.
Begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die an der Arbeit beteiligt sind.
Sie müssen auch sicherstellen, dass die für die Durchführung dieser Verfahren erforderliche Ausrüstung verfügbar und funktionstüchtig ist.
Sie müssen sicherstellen, dass die Verwaltung und Beaufsichtigung ausreichend ist, damit Sie die Einhaltung der Anweisungen für sichere Arbeitspraktiken überprüfen können.
Schließlich müssen Aufzeichnungen über das Personal, die Arbeitszeit und die gemessene oder geschätzte Asbestexposition erstellt und aufbewahrt werden.
Wenn Sie Arbeiten mit geringem Risiko (wie oben definiert) an asbesthaltigen Materialien durchführen, müssen Sie sicherstellen, dass die oben mit Bezug auf andere Kapitel erwähnten vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt wurden (z. B. dass Sie über schriftliche Anweisungen verfügen, die den Umfang der Arbeiten festlegen und begrenzen und in denen die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen (Kapitel 5), die geeignete Ausbildung (Kapitel 7) und die erforderliche Ausrüstung (Kapitel 8) angegeben sind). Dann sollten Sie :
Wenn Sie z. B. eine einzelne Deckenplatte entfernen, bauen Sie eine einfache Einhausung von etwa 1 m2 (die die Fläche der Deckenplatte abdeckt), um die Ausbreitung von Staub zu verhindern. Dies kann ein einfacher Holzrahmen sein, der mit einer haltbaren Polyethylenfolie (z. B. mit einer Dicke von 125 µm [Dicke 500]) bespannt ist. Überprüfen Sie die Unversehrtheit des Gehäuses und der Polyethylenfolie mithilfe eines Rauchprüfröhrchens, insbesondere an den Nähten. Ein Kollege sollte mit einer hellen Lichtquelle oder einer Taschenlampe prüfen, ob es Anzeichen für Lecks gibt, die durch den nach außen dringenden Rauch erkannt werden können.
Entfernen Sie asbesthaltige Platten oder Fliesen als Ganzes und vermeiden Sie es, sie zu zerbrechen oder zu beschädigen.
Legen Sie asbesthaltige Materialien vorsichtig und direkt in die beschrifteten Plastiksäcke (d. h. lassen Sie nicht zu, dass sich unverpackter Abfall ansammelt).
Füllen Sie die Abfallsäcke nur teilweise, damit sie sich leicht und richtig verschließen lassen.
Vermeiden Sie es, beim Verschließen der Beutel Luft herauszudrücken, da diese Luft Staub und Asbest mit sich führen kann. Verschließen Sie den Beutel sorgfältig und legen Sie den verschlossenen und beschrifteten Beutel in einen zweiten, durchsichtigen und stabilen Plastikbeutel.
Lassen Sie größere Gegenstände, die nicht in die Säcke passen (z. B. komplette Asbestisolierplatten), intakt und verpacken Sie sie mit zwei Lagen Polyethylenfolie mit einem deutlich sichtbaren Etikett "Asbest" (z. B. fest an der Innenseite der durchsichtigen Außenschicht der Folie befestigt).
Vermeiden Sie das Risiko einer Kontaminationsverschleppung, indem Sie einen vorher festgelegten Plan befolgen und vorsichtig vorgehen, um eine versehentliche Beschädigung der Beutel beim Transport vom Arbeitsplatz zu einer sicheren Abfallentsorgungsstelle zu vermeiden.
Verstauen Sie eingesackte oder verpackte asbesthaltige Materialien in einem sicheren Behälter (z. B. einem verschließbaren Behälter), bevor Sie sie entfernen.
Waschen Sie sich immer gründlich, wenn Sie den Arbeitsbereich verlassen.
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Diese allgemeinen Grundsätze decken die meisten Arbeiten mit geringem Risiko ab. In den schriftlichen Anweisungen der Person, die die Arbeitnehmer beschäftigt oder beaufsichtigt, ist festgelegt, welche Verfahren für bestimmte Aufgaben gelten. Im folgenden Abschnitt werden die Grundsätze als Beispiel auf eine bestimmte Aufgabe angewandt.
Abb. 11.1 Verwendung von Warnband (Aufschrift "GEFAHR Asbestentfernung") und Schildern zur Abtrennung eines Bereichs
Abb. 11.2 Warnschilder, die in Bild und Wort auf Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen hinweisen: "ACHTUNG Asbestarbeiten"; "Unbefugten ist der Zutritt nicht gestattet - Rauchen, Essen, Trinken verboten"; "Jenseits dieser Linie müssen Atemschutzgeräte, Einweganzüge und Overalls einschließlich der Schuhe getragen werden".
Die Fragmente der Dachrinne eines Asbestzementdachs können Asbest enthalten. Daher kann das Entfernen der Fragmente ein Risiko der Asbestexposition und der Ausbreitung der Asbestkontamination darstellen. Daher muss eine Person, die diese Arbeit ausführt, entsprechend unterwiesen sein.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung umfasst :
Zu den benötigten Werkzeugen gehören :
Das Verfahren zur Reinigung der Regenrinne umfasst Folgendes:
Die Nachreinigung umfasst Folgendes:
Die persönliche Dekontamination sollte Folgendes umfassen:
Das Inspektionsverfahren nach Abschluss der Arbeiten sollte eine gründliche Untersuchung der Plattform und des umliegenden Bereichs umfassen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß gereinigt wurden.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Fragmente von Dachrinnen auf Asbestzementdächern entfernen, müssen Sie davon ausgehen, dass diese Fragmente Asbest enthalten. Daher müssen Sie sich organisieren und sicherstellen, dass :
Wenn Sie diese Arbeit ausführen,
Befolgen Sie bei allen Arbeiten immer den schriftlichen Arbeitsplan des Arbeitgebers. Verwenden Sie sichere Verfahren, wenn Sie in der Höhe arbeiten.
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Das Entfernen einer einzelnen geschraubten Asbest-Wandisolationsplatte mit einer Fläche von weniger als 1 m2. Diese Aufgabe fällt unter die nicht meldepflichtigen Arbeiten, sofern die Asbestisolierplatte nur geringfügige Schäden aufweist, nicht mit dicker Farbe beschichtet ist (sodass beim Entfernen benachbarte Platten beschädigt werden könnten) und es sich nicht um eine Deckenplatte handelt.
Die für diese Aufgabe erforderliche Schutzausrüstung umfasst Folgendes:
Die erforderliche Ausrüstung umfasst Folgendes:
Der Arbeitsbereich sollte wie folgt vorbereitet werden:
Säubern Sie den Bereich und die Ausrüstung :
Befolgen Sie die Verfahren zur persönlichen Dekontamination, wie sie im vorherigen Beispiel beschrieben wurden.
Überprüfen Sie den Bereich visuell, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß gereinigt wurde.
Wenn Asbestzementmaterialien ordnungsgemäß gehandhabt werden, wird ihre Entfernung in der Risikobewertung wahrscheinlich als Arbeit mit geringem Risiko eingestuft. Wenn jedoch die Verwendung von Elektrowerkzeugen erforderlich ist, kann die Risikobewertung eine andere Einstufung ergeben. (Typische Konzentrationen für die Arbeit mit Asbestzement sind in Anhang 1 aufgeführt). Die Risikobewertung sollte auch geeignete Atemschutzgeräte und andere persönliche Schutzausrüstungen auflisten.
Bei Wartungsarbeiten, bei denen es zu einem Kontakt mit Asbestzementmaterialien kommen kann, sollte das Verfahren den allgemeinen Verfahren in Abschnitt 11.2.2 folgen und zusätzlich ...
Bei der Entfernung von Asbestzementmaterialien (während des Abrisses oder der Sanierung) sollte das Verfahren den in Abschnitt 11.2.2 beschriebenen allgemeinen Verfahren folgen, und :
Große Asbestzementstücke müssen als Ganzes entsorgt werden. Sie sollten vor der Entsorgung in einen überdachten Container oder LKW gelegt oder in Polyethylenfolie eingewickelt werden.
Kleine Fragmente und Staubansammlungen sollten mit einem für Asbest zugelassenen Staubsauger des Typs H entfernt werden. Zu große Fragmente werden gesammelt und als asbesthaltiger Abfall in Säcke verpackt.
Abb. 11.3 Verwendung von Klebeband und Polyethylenfolien zum Abdecken eines Arbeitsbereichs vor dem Entfernen des asbesthaltigen Dichtungsmaterials von einem Ventil.
Abb. 11.4 Die Asbestdichtung eines Ventils wird angefeuchtet.
Abb. 11.5 Verwendung von Handwerkszeug zum Entfernen der Asbestdichtung und von Ablagerungen aus einem Ventil
Abb. 11.6 Verwendung eines Staubsaugers, um den Staub, der entsteht, wenn sich Asbest von einem Ventil löst, sofort einzufangen
Abb. 11.7 Reinigen Sie den Arbeitsbereich gründlich mit einem Staubsauger des Typs H und einem feuchten Tuch.
In Abschnitt 6.3 werden die Kriterien beschrieben, die in der EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbestexposition (83/477/EWG, zuletzt ergänzt durch die Richtlinie 2003/18/EG) festgelegt sind, um zu entscheiden, ob von den Bestimmungen der Richtlinie über die Meldung und die medizinische Überwachung abgewichen werden kann. So werden Arbeiten immer als meldepflichtig angesehen, es sei denn, sie beinhalten Folgendes
"gelegentliche Exposition der Arbeitnehmer gegenüber niedrigen Werten" und die Risikobewertung eindeutig zeigt, dass der Expositionswert für Asbest in der Luft im Arbeitsbereich (0,1 Fasern/cm3, gewichtete durchschnittliche Konzentration über 8 Stunden (oder 1 oder 5 Stunden in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten)) nicht überschritten wird, und vorausgesetzt, die Arbeit gehört zu den eingeschränkten Tätigkeiten (siehe Definition in Abschnitt 6.3). Bei meldepflichtigen Arbeiten muss eine medizinische Überwachung gewährleistet sein (siehe Kapitel 19), und die in diesem Kapitel beschriebenen praktischen Vorsichtsmaßnahmen müssen befolgt werden.
Arbeiten, die die Entfernung von Asbest beinhalten, sind eindeutig meldepflichtige Arbeiten. In der EU-Richtlinie 2003/18/EG heißt es: "Vor der Durchführung von Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten müssen die Unternehmen ihre Kompetenz in diesem Bereich nachweisen. Dieser Nachweis ist im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und/oder der nationalen Praxis zu erbringen."
In den vorangegangenen Kapiteln wurden die vorbereitenden Arbeiten beschrieben, die vor der Durchführung meldepflichtiger Arbeiten erforderlich sind:
Das allgemeine Verfahren zur Vermeidung des Expositionsrisikos bei der Arbeit mit Asbest wurde in Kapitel 9 beschrieben, z. B. die Abtrennung und Unterteilung des Arbeitsbereichs, Atemschutz- und persönliche Schutzausrüstung sowie Waschanlagen für die Arbeitnehmer.
Die Pflicht zur Gesundheitsüberwachung für alle Arbeitnehmer, die mit Asbest in Berührung kommen können, wurde bereits hervorgehoben (Kapitel 6). Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Gesundheitsüberwachung sowie der Zweck und die Vorteile der Gesundheitsüberwachung werden in Kapitel 19 beschrieben.
Die Planung kann Entscheidungen über die Entfernung, Erhaltung, Überwachung oder Behandlung asbesthaltiger Materialien an den einzelnen Standorten beinhalten. Die diesbezüglichen Leitlinien sind in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlich. In Deutschland lautet die Empfehlung, alle asbesthaltigen Materialien zu entfernen. Im Vereinigten Königreich lautet die Empfehlung, asbesthaltige Materialien in gutem Zustand an Ort und Stelle zu belassen. Beide Ansätze haben gewisse Vorteile: Die Entfernung aller asbesthaltigen Materialien ist eine endgültige Lösung; sie kann jedoch zu einer unmittelbaren Exposition führen, die hätte vermieden werden können. Asbesthaltige Materialien in gutem Zustand zu belassen, ist eine sichere Maßnahme, sofern durch eine wirksame Überwachung und Verwaltung sichergestellt wird, dass alle künftigen Sanierungsarbeiten mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des vorhandenen Asbests und der Asbestexposition durchgeführt werden.
Wenn Sie, wie bereits in den vorherigen Kapiteln beschrieben, Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Arbeiten durchführen werden, die mit asbesthaltigen Materialien zu deklarieren sind, müssen Sie :
Als Arbeitgeber von asbestexponierten Personen müssen Sie :
Die Richtlinie 2003/18/EG verlangt, dass Sie "eine Meldung an die zuständige Behörde (des EU-Mitgliedstaats) gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften" senden, "bevor Sie mit der Arbeit beginnen; (diese Vorschriften können festlegen, wann die Meldung erfolgen muss - z. B. 14 oder 28 Tage vorher)." Die Meldung muss zumindest eine kurze Beschreibung der folgenden Punkte enthalten:
Die Stellungnahme kann darüber hinaus folgende Elemente enthalten:
" Wenn es eine Änderung der Arbeitsbedingungen gibt, die die Exposition gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien erheblich erhöhen kann, muss eine neue Mitteilung gemacht werden" . Außerdem müssen Sie die nationalen Behörden über jede Änderung des Arbeitsplans oder jede wesentliche Änderung der Arbeitsmethoden informieren.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung (wie in Abschnitt 12.1.1 definiert) meldepflichtige Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen müssen, sind die in den obigen Kapiteln erwähnten vorbereitenden Arbeiten zu erledigen. Stellen Sie sicher, dass die folgenden Arbeiten durchgeführt wurden:
asbestbezogene medizinische Untersuchung (Kapitel 19) in den vorangegangenen zwei Jahren.
Wenn Sie ein Arbeitsaufseher sind, müssen Sie :
dafür sorgen, dass Ihre eigene Ausbildung und Ausrüstung ausreicht, um Sie bei der Besichtigung von Baustellen vor dem Expositionsrisiko zu schützen.
Die praktische Organisation von Asbestsanierungsarbeiten spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden.
Wenn am Standort Arbeiten in der Höhe durchgeführt werden müssen, sollten die Sicherheitsverfahren für Arbeiten in der Höhe (einschließlich des Schutzes vor Stürzen aus der Höhe, siehe z. B. die Veröffentlichung MISC614 der britischen Health and Safety Executive) im Arbeitsplan festgelegt werden. Die Verfahren können die Verwendung von Türmen, Gerüsten oder mobilen Aufzügen beinhalten. Die Verfahren sollten den Schutz der Ausrüstung vor Kontamination (z. B. durch Umwickeln oder Abdecken mit Polyethylenfolie), das Errichten eines Turms oder Gerüsts (z. B. durch Verwendung geeigneter Schutzausrüstung), das sichere Entfernen, die Dekontaminierung der Ausrüstung vor dem Abbau der Umzäunung und die Inspektion/den Test (auf Kontamination) umfassen.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Arbeiten ausführen werden, die mit asbesthaltigen Materialien zu deklarieren sind, müssen Sie im Rahmen Ihrer Vorbereitungsarbeiten :
Der Standortaufseher muss sicherstellen, dass der Arbeitsbereich ordnungsgemäß kontrolliert wird und Folgendes gewährleistet ist:
Sie müssen außerdem einen Asbesttest von einer unabhängigen und kompetenten Person durchführen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, meldepflichtige Arbeiten an asbesthaltigen Materialien (gemäß der Definition in Abschnitt 12.1.1) durchzuführen, müssen die in den vorherigen Kapiteln erwähnten vorbereitenden Arbeiten durchgeführt werden. Stellen Sie sicher, dass die folgenden Elemente bereitgestellt werden:
Sie müssen :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, sollten Sie :
Der Zweck einer Einhausung ist es, die Ausbreitung der Asbestkontamination und die Exposition anderer Personen zu verhindern. Durch den geregelten Zugang über Schleusen und die Dekontamination von Personal und Ausrüstung beim Verlassen wird sichergestellt, dass die Asbestkontamination innerhalb der Einhausung bleibt.
Eine Einhausung ist bei allen Asbestbeseitigungsarbeiten erforderlich, es sei denn, die Asbeststaubkonzentration ist sehr gering, die Baustelle ist ausreichend isoliert (so dass andere Personen nicht betroffen sind) oder die Einhausung ist unpraktisch,
Zum Beispiel bei hoch gelegenen offenen Kanalisationssystemen oder Soffitten (Platten unter den überhängenden Sparren) auf Gebäudedächern. In diesen Fällen müssen andere Methoden angewendet werden, um die Ausbreitung der Kontamination und die Exposition anderer Personen zu verhindern.
Bevor Sie eine Lautsprecheranlage installieren, bereiten Sie den Standort vor, indem Sie geeignete Vorsichtsmaßnahmen treffen (die in der Risikobewertung (Kapitel 5) angegeben werden sollten), um sich vor einer Asbestexposition zu schützen, z. B. persönliche Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und Staubsauger, die für den Gebrauch mit Asbest zugelassen sind (Staubsauger des Typs H). Asbeststaub kann beim Aufbau der Umzäunung oder der Zugangsausrüstung (z. B. Gerüst) freigesetzt werden.
Die Vorarbeit sollte Folgendes umfassen:
Ein Gehege kann die Strukturen bestehender Gebäude nutzen oder eine völlig eigenständige temporäre Struktur sein. Vorhandene Oberflächen müssen glatt und wasserundurchlässig sein oder mit Polyethylenfolie bedeckt werden. In der Regel wird eine Einfriedung auf einer haltbaren Polyethylenfolie (250 µm dick) errichtet. Die Plane wird nach Abschluss der Arbeiten als asbesthaltiges Material entsorgt. In Frankreich wird empfohlen, zwei Schichten einer haltbaren Polyethylenfolie zu verwenden. Die Einhausung muss folgende Merkmale aufweisen:
Mindestens 10 Pascal, ein weiterer mindestens 5 Pascal im Inneren der Kammer und um einen konstanten Strom frischer Luft durch die Kammer herzustellen.
Die Kammer muss so dicht wie möglich sein, um ein Auslaufen bei einem Ausfall der Unterdruckeinheit zu verhindern.
Der Lautsprecher muss folgende Merkmale aufweisen:
sie muss wetterfest sein (wenn sie sich im Freien befindet) und/oder aus einer orangefarbenen, flammhemmenden Polyethylenfolie bestehen (wenn eine Entzündungsgefahr besteht und/oder der Zugang beschränkt ist).
Diese Eigenschaften (Witterungsbeständigkeit, Feuerfestigkeit) des Lautsprechers müssen im Arbeitsplan deutlich angegeben werden.
Die Kammer darf nur von autorisiertem Personal mit persönlicher Schutzausrüstung und geeigneten Atemschutzgeräten betreten werden.
Es müssen Schilder vorhanden sein, die auf die Gefahr einer Asbestexposition hinweisen und auf den eingeschränkten Zugang und die Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung hinweisen. Diese Schilder müssen den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die zu meldende Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen werden, müssen Sie im Rahmen Ihrer Vorbereitungsarbeit sicherstellen, dass... :
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die zu meldende Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen werden, müssen Sie im Rahmen Ihrer Vorbereitungsarbeit sicherstellen, dass... :
Abb. 12.1 Zugang zu einer Kammer. Von oben beginnend zeigen die Pfeile im Uhrzeigersinn auf: den Beutelverschluss, den Abfallbehälter, das Sichtfenster, das Unterdruckmanometer, die Unterdruckeinheit, die Stromversorgungseinheit, das Netzmittel und die Dekontaminierungseinheit.
Abb. 12.2 Unterdruckeinheiten und Luftauslassrohre, Inspektionsfenster und Warnungen
12.3.3 überprüft den Zustand der mit der Arbeit verbundenen Ausrüstungen und Anlagen
Arbeiter innerhalb der Einschließung müssen bei jedem Verlassen der Einschließung das Verfahren der vollständigen Dekontamination durchlaufen. Daher ist es wichtig, dass eine Person außerhalb der Einhausung verfügbar ist, um :
Diese Person muss nicht die gleiche Art von Atemschutzausrüstung tragen wie die Arbeiter in der Kammer. Sie muss jedoch zumindest einen Einweg-Atemschutz (für die Verwendung mit Asbest, z. B. EN FFP3) und einen Overall tragen, um sich vor einer Exposition zu schützen, falls einer der Beutel versehentlich beschädigt wird. Er sollte am Ende des Dienstes systematisch einem Dekontaminationsverfahren unterzogen werden.
Jede Ausrüstung, die in die Kammer gebracht wird, sollte so vorbereitet werden, dass eine Dekontamination dieses Werkzeugs so einfach wie möglich durchgeführt werden kann, z. B. durch das Anbringen von Kappen an den Enden der Gerüstrohre und das Umwickeln der Gerüstbretter mit Polyethylenfolie. Mit Polyethylenfolie umwickelte Bretter bergen jedoch die Gefahr des Verrutschens, wenn sie nass werden. In dieser Situation werden dünne Bretter (Sperrholz) als Trittfläche benötigt. Dieses Holz muss als kontaminierter Abfall entsorgt werden und darf nicht wiederverwendet werden.
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Abb. 12.3 Gehäuse zum Entfernen der Isolierung eines Rauchabzugs.
Die Dekontaminationseinheit sollte das erste Ausrüstungsteil sein, das am Standort installiert wird, und das letzte, das abgebaut wird.
Die Dekontaminationseinheit ist im Wesentlichen ein "sauberer Umkleideraum", der durch eine selbstschließende Tür von der Dusche getrennt ist, die wiederum durch eine selbstschließende Tür von einem "schmutzigen Umkleideraum" getrennt ist. Sie funktioniert nach folgendem Prinzip: Das Personal auf der sauberen Seite legt seine Straßenkleidung ab und zieht saubere Atemschutzgeräte und saubere Schutzanzüge (Overalls mit Kopf- und Nackenschutz) an, bevor es durch den Duschbereich auf die unreine Seite gelangt. Wenn möglich, sollte die unreine Seite durch eine Schleuse direkt mit der Kammer verbunden sein.
An beiden Enden der Dekontaminationseinheit müssen Spiegel vorhanden sein, damit die Arbeiter den Sitz der Atemschutzgeräte und der Schutzanzüge überprüfen können.
Nach der Arbeit in der Kammer (d. h. das Personal könnte mit Asbest kontaminiert worden sein) kehrt das Personal zum unreinen Ende zurück, reinigt den Anzug mit einem für Asbest zugelassenen Staubsauger (Typ H), behält aber die Atemschutzausrüstung an, bis es geduscht hat und die Außenfläche der Atemschutzausrüstung gereinigt worden ist. In einigen EU-Mitgliedstaaten (z. B. im Vereinigten Königreich) reinigen die Arbeitnehmer ihre Schutzanzüge mit Staubsaugern des Typs H am Ausgang der Kammer (oder in der Schleuse, die der Kammer am nächsten liegt) und nicht im schmutzigen Teil der Dekontaminationsanlage.
Alle potenziell kontaminierten Materialien, die entweder weggeworfen (Anzüge im schmutzigen Teil der Dekontaminationsanlage) oder benutzt (Handtücher oder Filter in der Dusche) wurden, müssen in Säcke verpackt und als asbestverseuchtes Material entsorgt werden.
Normalerweise gibt es zwischen der "schmutzigen Seite" und der "sauberen Seite" ein Duschabteil.
In einer verbesserten Anordnung gibt es einen zusätzlichen Zwischenraum und einen zweiten Duschraum. Dies gewährleistet eine schrittweise Dekontamination und eine schrittweise Ablehnung der Schutzausrüstung und ermöglicht so einen optimalen Schutz des Benutzers.
"sauberes Ende" der Kontamination. Die Bereitstellung von zwei Duschen ermöglicht es auch, die erste Dusche zum Waschen der Trockenanzüge vor dem Ausziehen und die zweite Dusche für die Endwäsche nach dem Ausziehen der Schutzkleidung zu nutzen. Die Atemschutzausrüstung wird getragen, bis sie in der zweiten Dusche gewaschen wurde. Die unter den waschbaren Schutzanzügen getragene Einwegunterwäsche wird als kontaminierter Abfall zur Entsorgung weggeworfen. Die waschbaren Schutzanzüge werden in der Mittelsektion aufbewahrt.
In einem EU-Mitgliedstaat (Frankreich) wird auch bei der Verwendung von Einweganzügen eine Dekontamination in fünf Abschnitten empfohlen, es sei denn, dies kann vor Ort nicht umgesetzt werden.
Da es sich bei den Dekontaminationseinheiten häufig um mobile Einheiten handelt, sind die Anlagen in der Regel sehr kompakt. Dennoch ist es wichtig, dass je nach Anzahl der Arbeiter ausreichend Platz und geeignete Einrichtungen, z. B. Bänke, zur Verfügung stehen, um eine angemessene Nutzung zu gewährleisten.
Die Dekontaminationseinheit muss mit einer Unterdruckbelüftung ausgestattet sein. Der Druckgradient sollte vom "sauberen Ende" zum "schmutzigen Ende" verlaufen. Eine Luftwechselrate von 30 pro Stunde für die Dusche und das unreine Ende wird empfohlen, einige nationale Richtlinien akzeptieren jedoch weniger. Je höher die Luftwechselrate, desto geringer ist die Asbestkonzentration, die freigesetzt werden kann.
Die korrekte Verwendung der Dekontaminationseinheit ist entscheidend für die Vermeidung des Expositionsrisikos. Es ist wichtig, dass den einzelnen Anwendern gezeigt wird, wie man sie richtig benutzt, und dass sie die Dekontamination im Rahmen ihrer Ausbildung üben (Kapitel 7.2.4). Abbildung 12.1 zeigt die Verwendung einer Dekontaminationseinheit, die aus fünf Abschnitten besteht, und einer anderen, die aus drei Abschnitten besteht.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Arbeiten zur Entfernung von Asbest durchführen, müssen Sie sicherstellen, dass :
Wenn Sie Asbestsanierungsarbeiten durchführen, müssen Sie :
Abbildung 12.1 Dekontamination von Personen in einer Dekontaminationseinheit, die aus fünf bzw. drei Kammern besteht.
Abb. 12.5 Dekontamination mit einem Staubsauger des Typs H unter der Dusche mit einem undurchlässigen Anzug, dann duschen, bevor die Atemschutzausrüstung abgelegt wird (diese Fotos wurden freundlicherweise vom INRS zur Verfügung gestellt; Copyright INRS).
Die Dekontaminationseinheit muss über ein Schadstoffsanierungszertifikat verfügen (das bestätigt, dass die Einheit nicht mehr durch frühere Nutzung kontaminiert ist), bevor sie am Standort in Betrieb genommen werden kann.
Die Reinigung der Dekontaminationseinheit sollte von einer kompetenten Person durchgeführt werden, die einen sauberen Overall und eine Atemschutzmaske trägt. Kontaminiertes Material (Handtücher, Filter, Schutzanzüge usw.) sollte in Säcke verpackt und - beginnend am sauberen Ende - gesammelt werden, damit das kontaminierte Material am schmutzigen Ende entsorgt werden kann.
Die Konzentration von Asbestfasern in der Luft wird regelmäßig in den Abschnitten überwacht, in denen die Arbeitnehmer ihre Atemschutzausrüstung ablegen (Kapitel 16).
Die Dekontaminationseinheit muss nach jeder Schicht gründlich gereinigt werden. Der "schmutzige Teil" sollte regelmäßig auf Asbeststaubkontaminationen überprüft werden, und nach Abschluss der Arbeiten sollte vor dem Verlassen des Geländes oder vor den Abbrucharbeiten ein vollständiger Freimessungstest (ähnlich dem Test innerhalb der Einhausung) durchgeführt werden.
Wenn die Dekontaminationseinheit nicht direkt an die Kammer gekoppelt werden kann, stellen Sie sicher, dass beim Übergang der Arbeiter von der Kammer zur Dekontaminationseinheit keine Asbestkontamination aus der Kammer freigesetzt wird. Das Verfahren für diesen Übergang ist für Einweganzüge besser geeignet als für waschbare Schutzanzüge.
Bevor Sie das Gelände betreten, müssen Sie :
Wenn Sie das Gelände verlassen, müssen Sie :
Abb. 12.6 Mobile Dekontaminationseinheit
Abbildung 12.1 Dekontamination von Personen in einer Dekontaminationseinheit, die aus fünf bzw. drei Kammern besteht.
Abb. 12.5 Dekontamination mit einem Staubsauger des Typs H unter der Dusche mit einem undurchlässigen Anzug, dann duschen, bevor die Atemschutzausrüstung abgelegt wird (diese Fotos wurden freundlicherweise vom INRS zur Verfügung gestellt; Copyright INRS).
Die Dekontaminationseinheit muss über ein Schadstoffsanierungszertifikat verfügen (das bestätigt, dass die Einheit nicht mehr durch frühere Nutzung kontaminiert ist), bevor sie am Standort in Betrieb genommen werden kann.
Die Reinigung der Dekontaminationseinheit sollte von einer kompetenten Person durchgeführt werden, die einen sauberen Overall und eine Atemschutzmaske trägt. Kontaminiertes Material (Handtücher, Filter, Schutzanzüge usw.) sollte in Säcke verpackt und - beginnend am sauberen Ende - gesammelt werden, damit das kontaminierte Material am schmutzigen Ende entsorgt werden kann.
Die Konzentration von Asbestfasern in der Luft wird regelmäßig in den Abschnitten überwacht, in denen die Arbeitnehmer ihre Atemschutzausrüstung ablegen (Kapitel 16).
Die Dekontaminationseinheit muss nach jeder Schicht gründlich gereinigt werden. Der "schmutzige Teil" sollte regelmäßig auf Asbeststaubkontaminationen überprüft werden, und nach Abschluss der Arbeiten sollte vor dem Verlassen des Geländes oder vor den Abbrucharbeiten ein vollständiger Freimessungstest (ähnlich dem Test innerhalb der Einhausung) durchgeführt werden.
Wenn die Dekontaminationseinheit nicht direkt an die Kammer gekoppelt werden kann, stellen Sie sicher, dass beim Übergang der Arbeiter von der Kammer zur Dekontaminationseinheit keine Asbestkontamination aus der Kammer freigesetzt wird. Das Verfahren für diesen Übergang ist für Einweganzüge besser geeignet als für waschbare Schutzanzüge.
Bevor Sie das Gelände betreten, müssen Sie :
Wenn Sie das Gelände verlassen, müssen Sie :
Abb. 12.6 Mobile Dekontaminationseinheit
Wenn asbesthaltige Materialien entfernt werden müssen, müssen Staubunterdrückungstechniken eingesetzt werden, um zu verhindern, dass Asbestfasern in die Luft gelangen. Die Technik zur Entfernung von asbesthaltigen Materialien muss sorgfältig und situationsbezogen ausgewählt werden. Beispielsweise werden in der Regel Nassbeseitigungstechniken bevorzugt, die jedoch nicht geeignet sind, wenn elektrische oder mechanische Geräte unter Spannung stehen. Ein EU-Mitgliedstaat empfiehlt, den gesamten Strom vom externen Netz abzukoppeln und ihn dann über einen unabhängigen Generator wieder einzuschalten. Wenn Chemikalien am Standort vorhanden sind, sollten mögliche Reaktionen dieser Chemikalien mit Wasser berücksichtigt werden. Netzmittel in Verbindung mit Wasser können Oberflächen sehr rutschig machen, was die Gefahr des Ausrutschens und Herunterfallens, insbesondere bei Arbeiten in der Höhe, erhöht. Bei Frostbedingungen ist die Verwendung eines frostsicheren Netzmittels erforderlich.
Die Ausrüstung (die zur Staubunterdrückung und -kontrolle verwendet wird) muss von angemessener Qualität sein (z. B. muss sie Qualitätsstandards wie den PAS-Qualitätsstandard im Vereinigten Königreich (British Standards Institution) erfüllen), sich in einem guten Betriebszustand befinden und ordnungsgemäß gewartet werden.
Zur Befeuchtung von asbesthaltigen Materialien werden verschiedene Anwendungstechniken verwendet : luftlose Sprays zum Befeuchten der Oberfläche oder für dünne, poröse Materialien und Injektionsnadeln für dickere Materialien oder Materialien mit undurchlässiger Oberfläche. Dem Wasser muss ein Netzmittel zugesetzt werden, um den Asbest wirksam zu benetzen.
Die Injektionsmethode eignet sich für Materialien wie Wärmedämmungen und Spritzbeschichtungen sowie für andere asbesthaltige Materialien mit undurchlässiger Oberfläche (z. B. gestrichene Asbestisolierplatten). Die Injektionsnadeln können auf einer festen Unterlage (für ebene Oberflächen) oder auf einem flexiblen Zuführrohr platziert werden.
(bei gekrümmten oder unregelmäßigen Oberflächen). Bei unzugänglichen Stellen kann eine Injektion an einem einzigen Punkt (an einem Stab) erforderlich sein.
Die Injektion sollte mit niedrigem Druck (3,5 bar) erfolgen, damit das asbesthaltige Material durch Kapillarwirkung befeuchtet wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass das Wasser unnötig verteilt wird. Es ist wichtig, genügend Zeit zu lassen, damit das gesamte Material gut eingetaucht werden kann. Wenn das Material noch trockene Stellen aufweist kann dies zu deutlich höheren Asbestkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz führen.
Die Größe und das Design der Nadeln sollten entsprechend der Form des asbesthaltigen Materials gewählt werden, z. B. lange Nadeln mit Löchern an der langen Seite für Beschichtungen/Isolierungen, die dicker als 1 cm sind.
Die Nadeln müssen richtig ausgerichtet sein, um eine gute Abdeckung der Oberfläche zu gewährleisten. Die einzelnen Nadeln sollten so nah beieinander positioniert werden, dass keine trockenen Stellen entstehen können. Die Positionierung sollte so erfolgen, dass die Ausbreitung des Wassers durch die Schwerkraft unterstützt wird (z. B. Nadeln entlang des oberen Endes horizontaler Rohre; Nadeln in Abständen von etwa einem Meter in horizontalen Ringen um vertikale Rohre).
Wenn die Beschichtung/Isolierung eine harte Oberfläche hat, die durchstochen werden muss, damit die Nadeln injiziert werden können, sollten für den Durchstechvorgang Techniken zur Staubunterdrückung verwendet werden, z. B. Befeuchtung durch luftlose Sprühgeräte; wenn sie vorher angefeuchtet wird, kann das Wasser absorbiert werden.
Abb. 12.7 Die Asbestisolierung der Leitung zeigt mehrere Schichten und das Eindringen des Netzmittels
Abb. 12.8 Diagramm des Injektionssystems: (1) Rohr, (2) Isoliermaterial,(3) Injektionsnadel, die von einer (4) flexiblen Leitung versorgt wird.
Abb. 12.9 Das Injektionssystem: Jede Nadel hat mehrere Öffnungen, aus denen das Wasser austritt. Diese Abbildung wurde von der britischen HSE zur Verfügung gestellt (HSG247). Urheberrechtlich geschütztes Material der Krone, reproduziert mit Genehmigung des HMSO-Controllers und des Queen's Printer für Schottland.
Abb. 12.10 Beispiel für eine Mehrpunktinjektion. Dieses System wird verwendet, um gespritzten Asbest zu benetzen.
Luftlose Sprays (d. h. Sprays, die keine Luft oder Treibgase zum Transport des Wassers verwenden) können zum Benetzen der Oberflächen poröser Materialien (z. B. Isolierfolien, Seile, Dichtungen) und zur Vorbereitung jeglichen Materials vor dem Bohren verwendet werden, damit die Nadeln für die Injektion eingeführt werden können. Die Befeuchtung mit luftfreien Sprays kann auch bei Asbestisolierplatten (zur Entfernung unter lokaler Belüftung) und bei kleinen Fragmenten während der Reinigung verwendet werden.
Beschädigte Beschichtungen/Isolierungen können sich bei der Injektion leicht lösen. Ein solcher beschädigter Abschnitt kann mit einer Polyethylenfolie (oder einer Frischhaltefolie und einem Klebeband) umwickelt werden, um zu verhindern, dass sich die Bruchstücke ausbreiten.
Es kann erforderlich sein, die Metallhülle der asbesthaltigen Isolierung zu entfernen, um die Isolierung für die Injektion freizulegen. Wenn diea Metallmantel durchstochen werden kann, sollte die Injektionsmethode wie beschrieben angewendet werden. Wenn die Hülle entfernt werden kann, ohne die Isolierung zu beschädigen, ist dies eine einfachere Methode. In diesem Fall sollte die Staubentwicklung mithilfe von luftfreien Sprays und einer lokalen Absaugung kontrolliert werden.
Gleichmäßige Befeuchtung ist schwierig, wenn das Material innere Risse oder unterschiedliche Porosität aufweist. Wenn Risse deutlich sichtbar sind, platzieren Sie die Nadeln vorsichtig, um die Befeuchtungseffizienz zu maximieren. Wenn die Porosität unterschiedlich ist, kann die Anpassung der Flussrate helfen. Es kann erforderlich sein, asbesthaltige Materialien einzuwickeln, um das Wasser zu halten und eine vollständige Befeuchtung zu gewährleisten.
Bei großen industriellen Heizsystemen mit hoher Kapazität können folgende Probleme auftreten:
Ausreichend angefeuchtete asbesthaltige Materialien haben eine pastöse Konsistenz und können in dieser Form entfernt werden.
Das Entfernen von feuchten asbesthaltigen Materialien erfolgt vorzugsweise mit Handwerkszeug (z. B. Schaber, Schere, Schraubendreher). Zum Trennen von asbesthaltigem Material dürfen keine Elektrowerkzeuge (wie Trennschleifer und Sandpapierschleifer) verwendet werden!
Die Arbeiten sollten systematisch durchgeführt werden: Die entfernten Materialien sollten sofort eingetütet oder verpackt werden; die Arbeit sollte von oben nach unten erfolgen, um eine Rekontamination der sauberen Oberflächen zu vermeiden (z. B. zuerst die Decken/Balken, dann die Wände und schließlich der Boden).
Nachdem der größte Teil des Materials entfernt wurde, können kleine Rückstände auf den Oberflächen zurückbleiben. Manchmal bleiben die Rückstände kleben (z. B. auf den rauen Oberflächen von Rohren). Asbestrückstände werden am besten mit Handwerkszeug entfernt, aber bei einigen stark klebenden Restmaterialien können Elektrowerkzeuge erforderlich sein. In diesen Fällen sollten sie auf der niedrigsten Einstellung und in Verbindung mit einer Staubbeseitigungstechnik (Schaum, luftfreies Sprühen oder lokale Absaugbelüftung) verwendet werden.
Abb. 12.11 Eintüten von Asbestabfällen direkt am Ort der Entfernung, um die Ausbreitung von Asbest zu verhindern und die Asbestexposition zu minimieren.
Wenn Sie Personen beschäftigen, die asbesthaltige Materialien entfernen, müssen Sie für eine wirksame Aufsicht sorgen, um sicherzustellen, dass :
Bei der Asbestsanierung :
Verwenden Sie NUR die im Arbeitsplan angegebenen Methoden
NICHT Elektrowerkzeuge auf asbesthaltigen Materialien verwenden (außer bei speziellen und eingeschränkten Anwendungen, wenn diese Anwendung in der Risikobewertung und im Arbeitsplan angegeben ist).
Wenn Sie ein Arbeitsaufseher sind, müssen Sie überprüfen, ob die Arbeit gemäß dem Arbeitsplan umgesetzt wurde, z. B. :
Die nasse Entfernung ist die beste Methode und sollte immer angewendet werden, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Wenn die nasse Entfernung nicht möglich ist, ist die kontrollierte trockene Entfernung eine Alternative. Dabei wird mit anderen Methoden entfernt, um die Staubentwicklung zu kontrollieren, z. B. durch lokale Belüftung oder das Einwickeln isolierter Teile und das Schneiden und Entfernen des gesamten Abschnitts (bekannt als "Einwickeln und Schneiden").
Es ist möglich, zu packen und zu schneiden Abschnitte von wärmeisolierten Rohren, wenn das Rohr zusammen mit der Wärmeisolierung als Asbestabfall entsorgt werden soll. Zu diesem Zweck wird das wärmeisolierte Rohr mit einer Polyethylenfolie umhüllt. Es kann erforderlich sein, lokal begrenzte kleine Abschnitte der Wärmedämmung zu entfernen, damit das Rohr geschnitten werden kann. Das Entfernen dieses Teils der Wärmeisolierung birgt die Gefahr einer Asbestexposition an dieser Stelle, weshalb die gesamten Arbeiten in einer Einhausung durchgeführt werden müssen (siehe Abschnitt 12.3.1 zu Ausnahmefällen, in denen keine Einhausung erforderlich ist). Diese Technik ist nur geeignet, wenn die Rohrabschnitte eine angemessene Größe haben und der Inhalt der Rohre/Behälter entwässert wurde.
Die HandschuhsäckeDie aus stabilem, transparentem Kunststoff gefertigten Handschuhe haben integrierte langärmelige Kunststoffhandschuhe, die es einem externen Arbeiter ermöglichen, die darin enthaltenen Gegenstände zu handhaben. Nachdem die Handschuhtasche um den zu entfernenden Gegenstand befestigt wurde, kann der Arbeiter mithilfe der Tasche Werkzeuge verwenden, um das Asbest zu entfernen. Das vom Gegenstand entfernte Material wird im unteren Teil des Handschuhbeutels gesammelt. Der Beutel muss mit einem wasserdichten Reißverschluss versehen sein, damit das Material nach Beendigung der Arbeit im unteren Teil des Beutels eingeschlossen werden kann. Der Beutel darf nur einmal verwendet werden und muss dann mit dem Abfall entsorgt werden. Wenn möglich, sollte der Handschuhbeutel mit einem leichten Unterdruck verwendet werden.
Es muss ein Verfahren festgelegt werden, um die Werkzeuge aus der Handschuhtasche zu entfernen (z. B. nach Beendigung der Arbeit). Dazu werden die Werkzeuge in einen der Handschuhe gesteckt, der dann nach außen gezogen wird, wobei die Werkzeuge in dem Plastikhandschuh verbleiben, der nach außen gezogen wurde. Wenn der Handschuh verknotet wird, bleiben die Werkzeuge in einer Art Plastiktüte. Ein zweiter Knoten im Handschuh schafft einen Abschnitt, der mit minimalem Risiko der Asbestfreisetzung geöffnet werden kann. Die Werkzeugtasche kann entweder in der nächsten Handschuhtasche oder in einem Eimer mit Wasser zur Reinigung geöffnet werden.
Der Handschuhbeutel schützt den Arbeiter, ist aber kein ausreichender Schutz, um die Anforderung einer persönlichen Schutzausrüstung und Atemschutzausrüstung oder die Anforderung einer Umzäunung zu umgehen, da Asbest aus einem Beutel austreten kann, wenn er beschädigt ist.
Handschuhsäcke sind im Handel in verschiedenen Ausführungen erhältlich.
Abb. 12.12 Handschuhbeutel für die kontrollierte Entfernung einer Asbestbeschichtung (Diese Fotos wurden freundlicherweise von INRS zur Verfügung gestellt; Copyright INRS).
Die direkte Entsorgung durch Unterdrucksysteme ist eine geeignete und wirksame Methode zur Beseitigung von losem Asbest (z. B. Wärme- oder Schalldämmung). Die Asbestabfälle werden mithilfe einer Unterdruckförderstrecke zu einer Sammelstelle außerhalb des Geländes transportiert. Der erforderliche Unterdruck wird durch eine dafür ausgelegte Ausrüstung erzeugt.
Wenn diese Leitung mit einer Absackanlage verbunden ist, die sich außerhalb der Umzäunung befindet, dann muss die Absackanlage eine eigene Umzäunung haben und die Arbeiter in der Absackanlage müssen eine vollständige Atemschutzausrüstung und persönliche Schutzausrüstung tragen und sich umfassenden Dekontaminierungsverfahren unterziehen (wie bei Asbestsanierungsarbeiten).
Wenn diese Art von Ausrüstung verwendet wird, muss aus dem Arbeitsplan klar hervorgehen, wie Verstopfungen in der Unterdruckleitung beseitigt werden. Beispielsweise sollte die Leitung an beiden Enden sorgfältig verschlossen und in den Bereich der Asbestsanierungsarbeiten gezogen werden, wo die Blockade beseitigt werden kann.
Wenn beschlossen wurde, einen Teil oder alle asbesthaltigen Materialien durch Einkapselung oder Verschluss zu sichern, kann dieser Vorgang das Risiko einer Störung der asbesthaltigen Materialien mit sich bringen. Die Einkapselung kann entweder durch Aufbringen einer dünnen Versiegelungsschicht, einer dicken Versiegelungsschicht oder durch Imprägnieren des asbesthaltigen Materials mit einer aushärtenden Flüssigkeit erfolgen. Allerdings kann bereits die anfängliche Benetzung ein solches zusätzliches Gewicht verursachen, dass sich das asbesthaltige Material löst und herunterfällt. Dabei wird Staub verursacht. Generell sollten bei der Einkapselung von asbesthaltigen Materialien die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten wie bei der Entfernung von Asbest.
Einschließen kann bedeuten, das asbesthaltige Material in einer Struktur einzuschließen, die vom asbesthaltigen Material entfernt ist. Bei der Risikobewertung für diese Aufgabe muss festgestellt werden, ob die Arbeit das asbesthaltige Material stören kann. Dies wird die Entscheidung beeinflussen, ob die Arbeit angemeldet und daher gemäß den in diesem Kapitel beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden muss oder ob die in Kapitel 11 aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen ausreichen.
Abb. 12.13 Vorsichtiges Lösen einer Asbest-Deckenplatte. Diese Abbildung wurde von dem UK HSE zur Verfügung gestellt.
Eine planmäßige Überwachung und Wartung der Umzäunung muss gewährleistet sein. Eine geschulte Person mit relevanter Expertise kann als verantwortliche Person benannt werden. Das Überwachungssystem muss die Maßnahmen und die Häufigkeit angeben. Die Überwachungsaufzeichnungen müssen regelmäßig von der Leitung überprüft werden.
Die Nachbereitung sollte Folgendes umfassen:
Regelmäßige visuelle Inspektionen sind der erste Schritt, um Lecks zu verhindern.
Verwenden Sie für asbesthaltige Abfälle Säcke, die mit einem Farbcode versehen und gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für Asbestabfälle als Asbestabfälle gekennzeichnet sind. Die Abfallsäcke dürfen NICHT vollständig gefüllt werden und der Inhalt muss
feucht sein. Die Säcke sollten sorgfältig verschlossen werden, damit keine Luft entweichen kann, und dann versiegelt werden.
Abgesackter oder verpackter Abfall wird durch eine von der Personalschleuse getrennte Schleuse aus der Kammer entnommen. Die Abfallschleuse wird oft als "Sackschleuse" bezeichnet und besteht in der Regel aus drei Kammern.
Die versiegelten Abfallsäcke (oder die verpackten Gegenstände) werden in der Innenkammer der Drei-Kammer-Sackschleuse gespült (mit einer Handdusche) und abgewischt. Die gereinigten Säcke werden in die mittlere Kammer der Schleuse gelegt und in einem weiteren durchsichtigen Beutel verstaut, der dann versiegelt wird. Abfälle in Doppelbeuteln werden in die äußere Kammer der Schleuse gelegt. Der Abfall wird von Arbeitern, die sich außerhalb der Kammer befinden und geeignete Atemschutzausrüstung tragen (die für die Arbeit mit Asbest zugelassen ist), aus der äußeren Kammer entfernt und direkt in den sicheren Abfalllagerbereich (z. B. einen abschließbaren Abfallbehälter) befördert.
Du solltest darauf achten, dass der Rahmen des Beutelverschlusses keine scharfen Ecken oder Spitzen hat, da scharfe Kanten die Beutel (oder Verpackungen) mit dem Abfall beschädigen können.
Verpackter Abfall, der die Umzäunung verlässt, muss vor zufälliger oder vorsätzlicher Beschädigung geschützt gelagert werden. Sobald der Abfall den Beutelverschluss verlassen hat, muss der verpackte Abfall :
Sie sollten darauf achten, die Taschen nicht zu zerreißen oder zu beschädigen:
Wie in Abschnitt 12.3.3 beschrieben, kann ein Arbeiter, der außerhalb des Geländes steht, den verpackten Abfall vom Beutelverschluss abziehen und an einen sicheren Lagerort bringen. Dieser Arbeitnehmer muss eine geeignete persönliche Schutzausrüstung und Atemschutzausrüstung tragen, wie in der Risikobewertung und im Arbeitsplan festgelegt.
Alle Ausrüstungsgegenstände und der gesamte Arbeitsbereich müssen während der Durchführung der Arbeiten sauber gehalten werden. Dabei müssen asbesthaltige Abfälle sofort nach ihrer Entstehung in Säcke verpackt werden. Die Arbeitsbereiche müssen nach jeder Schicht gereinigt und aufgeräumt werden.
Ordnung schaffen. Die Reinigungsmethoden dürfen keinen Staub erzeugen. Für Asbestarbeiten zugelassene Staubsauger des Typs H sollten zum Aufsaugen des Staubs verwendet werden. Es sollte das richtige Zubehör für die jeweiligen Oberflächen verwendet werden.
Die Bruchstücke sollten vor dem Einsammeln angefeuchtet werden. Schaufeln und Rechen können für zerbrochene Stücke verwendet werden (Besen eignen sich nicht dafür). Feuchte Lappen oder Tücher können zum Reinigen der Oberflächen verwendet werden. In diesem Fall sollte das Wischwasser regelmäßig gewechselt werden, um eine Verunreinigung der gesamten Oberfläche zu vermeiden. Wenn die Oberflächen abgewischt wurden, müssen sie trocknen, bevor sie der Endkontrolle unterzogen werden.
Der Staubsauger des Typs H sollte nicht zum Aufsammeln von feuchtem Material verwendet werden, da die Feuchtigkeit die hocheffizienten Filter zerstören würde, die die Freisetzung von Fasern verhindern.
Nachdem der Asbest entfernt wurde und alle Asbestabfälle, Werkzeuge und Ausrüstungen aus dem Gelände entfernt wurden, sollte eine Endreinigung des geschlossenen Bereichs durchgeführt werden. Die Oberflächen sollten zunächst mit einem Staubsauger des Typs H abgesaugt und dann mit feuchten Tüchern und Wischtüchern abgewischt werden.
Planen und Folien, die zum Abdecken der Anlage, der Ausrüstung, der Böden oder anderer Oberflächen verwendet wurden, können anschließend gereinigt werden. Diese Planen und Blätter (aber wirklich nur diese Planen und Blätter) sollten mit einem Dichtungsmittel besprüht werden, um zu verhindern, dass Staub freigesetzt wird, wenn diese Teile bewegt werden.
Alle bei Asbestsanierungsarbeiten verwendeten Ausrüstungen sollten vor der Verbringung aus dem Gelände gereinigt werden. Soweit möglich, hätten Ausrüstungsgegenstände wie Gerüstplatten oder Plattformen von mobilen Aufzügen vor dem Verbringen in die Einhausung geschützt werden sollen (z. B. mit dünnen Planen, Polyethylenfolien). Diese Planen und Folien können mit einem Dichtungsmittel überzogen werden und müssen als asbestverseuchter Abfall entsorgt werden. Alle Oberflächen, die nicht vollständig geschützt sind, sollten mit einem Staubsauger des Typs H und sauberem Wasser gereinigt werden. Kontaminiertes Wasser sollte durch ein Wasserfiltersystem entfernt werden.
Schließlich muss der Unternehmer eine gründliche Inspektion durchführen, um sicherzustellen, dass alle zu entfernenden asbesthaltigen Materialien entfernt wurden und der Arbeitsbereich von sichtbaren Fragmenten und abgelagertem Feinstaub gereinigt wurde. Die einzigen Gegenstände, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Umzäunung verbleiben, sind verpackte Abfälle, die nicht durch den Beutelverschluss nach außen gebracht werden konnten, ein Staubsauger des Typs H, die Ausrüstung zum Erreichen der höher gelegenen Bereiche der Umzäunung sowie Lappen und Abfallsäcke für die zusätzliche Reinigung, die von einem unabhängigen Sachverständigen, der einen Asbesttest durchführt, angeordnet werden kann (siehe Kapitel 16).
In einigen EU-Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich und Irland) führt der unabhängige Sachverständige ein vierstufiges Verfahren durch, um zu beurteilen, ob die Asbestarbeiten zufriedenstellend durchgeführt wurden, bevor die Räumlichkeiten wieder bewohnt werden können:
Die Verfahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können beinhalten, dass der Experte ein Dokument oder eine Bescheinigung ausstellt, in dem/der die Ergebnisse der einzelnen Schritte festgehalten sind. Der Auftragnehmer kann aufgefordert werden, das Dokument gegenzuzeichnen.
Wenn das obige Verfahren zufriedenstellend durchgeführt wurde, führt der Experte auch eine Untersuchung der Dekontaminationseinheit durch, bevor sie vom Standort entfernt wird. Die Untersuchung umfasst eine visuelle Inspektion in allen Bereichen und eine Überprüfung der Luft in der Dusche und in dem Bereich, in dem kontaminierte Gegenstände zurückgelassen wurden.
Ausführliche Ratschläge für Inspektoren, die diese Verfahren durchführen, wurden von der Health and Safety Executive des Vereinigten Königreichs (2005) in der HSG248 Guidance veröffentlicht.
In einigen EU-Mitgliedstaaten ist nach Abschluss der Asbestsanierung eine Luftanalyse mit einem Elektronenmikroskop vorgeschrieben (siehe Kapitel 16.2: Beschreibung der Bedeutung der verschiedenen Messmethoden).
Wenn Sie Arbeitsinspektor sind, müssen Sie prüfen, ob :
Sie sollten außerdem prüfen, ob :
Berücksichtigen Sie auch die in Abschnitt 11.2.2 beschriebenen praktischen Kontrollen (z. B. über asbesthaltige Materialien, die so unversehrt wie möglich entfernt werden sollten).
Wenn die besten Praktiken in einem Projekt oder auf einer Baustelle nicht angewandt werden, geben Sie klare Anweisungen zu den erforderlichen Maßnahmen und Empfehlungen. Wenn die Nichtanwendung der besten Praktiken zu einer erheblichen Asbestexposition von Arbeitnehmern oder anderen Personen führt, ist es am sichersten, die Arbeiten einzustellen.
Abbrucharbeiten fallen unter die Richtlinie des Rates über die auf ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (92/57/EWG). Diese Richtlinie schreibt vor, dass bei der Einrichtung einer Baustelle die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt werden müssen.
Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die Verhütung der Gefährdung durch Asbest und versucht daher nicht, die Anforderungen abzudecken, die sich aus den allgemeinen Anforderungen der Richtlinie über ortsveränderliche Baustellen ergeben. Die an der Leitung von Abbrucharbeiten beteiligten Personen sollten jedoch mit den Anforderungen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie vertraut sein.
In der EU-Richtlinie 83/477/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/18/EG, heißt es: "Vor der Durchführung von Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten müssen die Unternehmen ihr Fachwissen in diesem Bereich nachweisen. Dieser Nachweis ist im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und/oder der nationalen Praxis zu erbringen."
Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass vor Beginn der Abbrucharbeiten: "die Arbeitgeber, nachdem sie erforderlichenfalls die entsprechenden Informationen vom Eigentümer erhalten haben, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Materialien zu ermitteln, die möglicherweise Asbest enthalten. Besteht Grund zu der Annahme, dass ein Material oder ein Gebäude Asbest enthält, so sind die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie zu befolgen." Diese Bestimmungen lauten insbesondere: "Der Asbest und/oder die asbesthaltigen Materialien sind vor Anwendung der Abbruchtechniken zu entfernen, es sei denn, die Entfernung führt zu einer größeren Gefährdung der Arbeitnehmer, als wenn der Asbest und/oder die asbesthaltigen Materialien an Ort und Stelle belassen würden."
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien verwendet werden können, sind folgende Schlüsselpunkte zu beachten:
Die Durchführung der Abrissarbeiten sollte folgende Schritte umfassen:
Vor Abbrucharbeiten Stellen ermitteln, an denen sich unzugängliche asbesthaltige Materialien befinden oder die nicht sicher entfernt werden können, B. asbesthaltige Materialien, die Strukturelemente bilden oder isolieren.
Entwickeln Sie eine Strategie für die Art und den Zeitpunkt der Entfernung dieser asbesthaltigen Materialien, B. Die Entfernung von asbesthaltigen Platten kann die Entfernung von Betonplatten erfordern. Dies kann in einem geschlossenen Arbeitsbereich mit ordnungsgemäß ausgebildetem Personal, das geeignete Atemschutzgeräte trägt, durchgeführt werden. Es ist nicht immer praktisch, unter diesen Umständen eine Einfriedung zu errichten.
Wenn unerwartet asbesthaltige Materialien entdeckt werden, muss ein sicheres Arbeitssystem eingerichtet werden, das gewährleistet, dass die asbesthaltigen Materialien entfernt werden, wobei die in der Nähe arbeitenden Personen so wenig wie möglich gefährdet werden.
Für Abbrucharbeiten können verschiedene Techniken verwendet werden:
Demontage - Hierbei handelt es sich um den Abbau der Struktur in umgekehrter Reihenfolge der Montage. Normalerweise werden zuerst die nicht strukturellen Materialien (z. B. Wandverkleidungen und Dachplatten aus Asbestzement) abgebaut und dann die Struktur demontiert. Dies geschieht entweder durch manuelles Abschrauben oder unter Verwendung eines Brenners sowie von Hebe- und Zugangsgeräten (z. B. einem Gerüst oder einer mobilen Hebebühne).
Durch Maschinen - Große Maschinen mit verschiedenen Spezialwerkzeugen können eine ganze Reihe von Abbrucharbeiten durchführen. Maschinen mit hydraulischen Scheren können zuvor unzugängliche Balken der Struktur vorsichtig durchtrennen. Diese Maschinen können Balken, die mit einer Asbestisolationsschicht bedeckt sind, bis zum Boden heben, wo die Entfernung der Asbestisolation unter kontrollierten Bedingungen erfolgen kann. Der Abriss mit Maschinen wird oft bevorzugt, weil die an der Arbeit beteiligten Personen während des Abrisses einen sicheren Abstand zur Gebäudestruktur haben. Große Gebäude aus Backstein oder Stein können mit Spezialmaschinen umgestürzt werden. Asbesthaltige Abfälle können unter kontrollierten Bedingungen auf dem Boden gehandhabt werden, wodurch die mit der Arbeit in der Höhe verbundenen Risiken vermieden werden.
Ferngesteuerter Abriss mit Abrissbirnen oder ähnlichen Geräten.
Diese Methoden werden beim Abriss gefährlicher Strukturen eingesetzt. Sie schützen die Sicherheit der an den Abbrucharbeiten beteiligten Arbeitnehmer. Dennoch muss die Risikobewertung das erwartete Ausmaß der Asbestexposition und die Methoden zu ihrer Kontrolle und Verringerung angeben.
Ferngesteuerte Sprengung mithilfe von Sprengstoff
Sprengungen sind schwieriger zu kontrollieren (im Hinblick auf die Ausbreitung der Kontamination) und daher nur das letzte Mittel, um gefährliche Strukturen abzureißen. Der Einsatz von Sprengstoffen zum Abriss von Gebäuden nimmt jedoch stetig zu.
Diese Methode hat den Vorteil, dass sich zum Zeitpunkt der Detonation des Sprengstoffs kein Personal im Gebäude befindet. Allerdings werden große Mengen Staub erzeugt, so dass alle asbesthaltigen Materialien vorher entfernt werden müssen, sofern die Risikobewertung nicht ergibt, dass bestimmte Materialien an Ort und Stelle bleiben sollten.
Bei brandgeschädigten Strukturen können alle oben genannten Techniken angewendet werden.
Alle Asbestsanierungsarbeiten im Rahmen eines Abrissprojekts sollten je nach den Ergebnissen der Risikobewertung als Arbeiten mit geringem Risiko oder als meldepflichtige Arbeiten behandelt werden, und es sollten geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Abbrucharbeiten sind in keinem Fall weniger anspruchsvoll als andere Asbestsanierungsarbeiten.
In manchen Fällen werden beim Abriss eines Gebäudes auch elektrische Geräte, Transformatoren usw. entfernt. Aufgrund des Werts des Schrottmaterials müssen diese Geräteteile unversehrt ausgebaut und zur Weiterverarbeitung an einen anderen Ort transportiert werden. Bauteile von elektrischen Schaltgeräten können Asbest enthalten. Daher müssen die an der Demontage dieser Ausrüstung beteiligten Personen sich des möglichen Vorhandenseins von asbesthaltigen Materialien bewusst sein, diese erkennen können und bewährte Verfahren anwenden, um die Exposition gegenüber Asbeststaub zu minimieren.
Wenn Sie Personen für Abbrucharbeiten beschäftigen, bei denen asbesthaltige Materialien vorhanden sein können, müssen Sie sicherstellen, dass :
Wenn Sie auf einer Abbruchbaustelle arbeiten, auf der asbesthaltige Materialien vorhanden sind, müssen Sie... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
über die mit Asbest verbundenen Risiken informiert worden sind und diese verstanden haben
in Bezug auf asbesthaltige Materialien und deren Erkennung geschult worden sind
Die Schwierigkeiten, Arbeitnehmer angemessen vor dem Risiko einer Asbestexposition zu schützen, können zunehmen, wenn die Arbeitsbedingungen durch andere Faktoren, wie z. B. extreme Temperaturen, erschwert werden. Hohe Temperaturen können auftreten, wenn Sie an heißen Geräten oder in Gehäusen arbeiten, die durch direktes Sonnenlicht aufgeheizt werden. Niedrige Temperaturen treten in unbeheizten Bereichen bei kaltem Wetter oder in kalten Klimazonen auf.
Darüber hinaus kann die Verwendung von wasserdichten oder nicht durchlässigen Anzügen auch die Wärmeproduktion des Körpers verringern. Dies kann bei schwerer Arbeit selbst in relativ gemäßigten Klimazonen zu Erkrankungen aufgrund von Überhitzung führen. Wenn eine feuchte Atmosphäre durch die Verwendung von Wasser für die Nassablation geschaffen wird, kann dies die normale Ableitung von Körperwärme durch Schwitzen einschränken. Heiße Umweltbedingungen können dazu führen, dass die Arbeiter ihre Kleidung ausziehen, was die Wirksamkeit des Schutzes vor Asbestkontamination verringert.
Die bei der Asbestbeseitigung verwendeten Einweganzüge bieten einen relativ geringen Schutz vor Kälte. Während der körperlich anspruchsvollen Arbeit bei der Entfernung von asbesthaltigen Materialien kann erhebliche metabolische Wärme entstehen. Im Gegensatz dazu wird bei körperlich weniger anstrengenden Reinigungsarbeiten letztendlich nur wenig metabolische Wärme erzeugt, so dass hier die Probleme mit der Kälte im Vordergrund stehen.
Die körperliche Verfassung eines Arbeitnehmers kann seine Fähigkeit, in diesen Umgebungen sicher zu arbeiten, beeinträchtigen.
Die Fähigkeit von Arbeitnehmern, eine Atemschutzausrüstung zu tragen und zu benutzen, kann durch Änderungen persönlicher Faktoren beeinträchtigt werden. Beispielsweise kann ein Bartwuchs oder Gewichtsverlust die Gesichtspassung des Atemschutzgeräts beeinträchtigen.
Im Falle einer schwangeren Arbeitnehmerin ist es auch wichtig zu berücksichtigen, wie sich die Schwangerschaft auf die besonderen Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Asbestarbeiten auswirkt: die Gesichtsanpassung der Atemschutzausrüstung und die körperliche Eignung für die Bewältigung dieser extremen Temperaturen.
Muskel-Skelett-Erkrankungen sind in der EU die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Krankschreibungen. Die Handhabung schwerer Lasten ist häufig die Ursache für arbeitsbedingte Rückenschmerzen. Die Einhaltung der Bestimmungen der EG-Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten (90/269/EWG) sollte dazu beitragen, diese Risiken bei der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit Asbest zu minimieren. Das Arbeiten in unbequemen Positionen (z. B. Bücken oder Verdrehen) kann zu Rückenschmerzen führen und ist ein großes Problem, wenn man in kalten Umgebungen arbeitet.
Drei Faktoren - Kraft, Position und Wiederholung - können zu Beschwerden und Verletzungen in den oberen Gliedmaßen führen. Das Risiko in dieser Hinsicht wird u. a. durch ungeeignete Werkzeuge, repetitive Arbeit mit Beugung und Streckung der Handgelenke und übermäßige Arbeit mit erhobenen Armen erhöht.
Beschwerden oder Probleme mit dem Muskel-Skelett-System können dadurch entstehen, dass ein Arbeiter seine Atemschutzausrüstung nicht richtig am Gesicht befestigt.
Zu den gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Arbeit unter heißen Umweltbedingungen können gehören:
Die Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Risiken durch heiße Umweltbedingungen zu verringern, sind folgende:
Zwei europäische Normen (EN 27243 und EN ISO 7933) können bei der Durchführung einer Risikobewertung für die Auswirkungen heißer Umweltbedingungen helfen. Die Norm EN 27243 ist einfacher anzuwenden, enthält jedoch keine Bestimmungen zu Kleidung, persönlicher Schutzausrüstung oder Atemschutzgeräten. Die Norm EN ISO 7933 beinhaltet die Auswirkungen der Hautbedeckung, aber nicht die Auswirkungen der Durchlässigkeit von Kleidung. Die britische Norm BS 7963 enthält Hinweise zu den Anpassungen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen der persönlichen Schutzausrüstung auf den Wärmehaushalt zu berücksichtigen.
Für die Arbeit in kalten Umgebungen bietet die Norm ISO/TR 11079 Ratschläge für die erforderliche Wärmeisolierung von Kleidung und die Norm ISO 9920 eine Schätzung der Temperatureigenschaften von Kleidung. Meldepflichtige Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unter kalten Umgebungsbedingungen können die Bereitstellung von Einwegunterwäsche erforderlich machen, die unter dem Einwegoverall oder dem waschbaren Overall zu tragen ist.
Wenn man kalten Temperaturen ohne angemessenen Schutz ausgesetzt ist, kann dies zu Hypothermie führen. Unter Hypothermie versteht man den Abfall der Körperkerntemperatur auf ein Niveau, das die Muskel- und Gehirnfunktionen beeinträchtigt. Eine milde Hypothermie (Körperkerntemperatur zwischen 37 °C und 35 °C) führt zu leichtem Frösteln, das nicht selbst kontrolliert werden kann, komplexe Bewegungen behindert (jedoch nicht das Gehen oder Sprechen) und den Blutfluss an der Körperoberfläche verringert (was zu einer Vasokonstriktion führt). Mäßige Hypothermie (Körperkerntemperatur zwischen 35 °C und 34 °C) führt zu Schläfrigkeit, Verlust der Feinmotorik (vor allem der Hände), Sprachstörungen, irrationalem Verhalten und einer gleichgültigen Haltung. Diese Symptome können auch dazu beitragen, dass Werkzeuge oder Schutzausrüstungen falsch verwendet werden, wodurch sich das Expositionsrisiko bei der Arbeit mit Asbest erhöht.
Eine starke Unterkühlung kann schnell zum Tod führen.
Wenn Sie Personen beschäftigen, deren Arbeit eine Exposition gegenüber Asbest unter den in diesem Kapitel beschriebenen Bedingungen beinhalten kann, müssen Sie :
Führen Sie wirksame Systeme zur Erzeugung akzeptabler Temperaturen am Arbeitsplatz ein, wie z. B:
Wenn Ihre Arbeit eine mögliche Asbestexposition und körperlich anstrengende Arbeitsbedingungen (aufgrund der Temperatur oder der körperlichen Anstrengung, die bei der Arbeit erforderlich ist) beinhaltet, müssen Sie :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, sollten Sie :
Die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest (83/477/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/18/EG) schreibt in Artikel 6 Folgendes vor "die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Staub von Asbest oder asbesthaltigen Materialien am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert wird, insbesondere durch folgende Maßnahmen" (in Bezug auf Transport und Entsorgung von Abfällen) :
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten die Vermeidung oder Verringerung von Abfällen und der daraus resultierenden Gefahren unterstützen, indem sie die Entwicklung sauberer Technologien, die technische Verbesserung von Produkten und neue Entsorgungstechnologien fördern. Darüber hinaus müssen sie die unkontrollierte Beseitigung verbieten. In Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten muss ein angemessenes Netz von Beseitigungsanlagen aufgebaut werden. Es muss die beste verfügbare Technologie eingesetzt werden, die auch keine übermäßigen Kosten verursachen darf.
Verpackter asbesthaltiger Abfall muss gemäß der EU-Richtlinie 1983/478/EWG vom 19. September 1983 als asbesthaltiger Abfall gekennzeichnet werden.
Nachdem der verpackte Abfall in sicheren Lagereinrichtungen (z. B. verschließbaren Behältern) auf der Baustelle gesammelt wurde, muss er sicher zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsstelle transportiert werden. Der Transport muss den nationalen Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern entsprechen. Dazu gehören Anforderungen an die Ladungssicherung, die Kennzeichnung des Fahrzeugs, eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit der zugelassenen Abfallentsorgungsstelle, Notfallverfahren für den Umgang mit verschütteten Stoffen (z. B. Abfall, der im Container verpackt ist), die Schulung des Fahrers und einer Person mit relevanten Kenntnissen im Bereich des Gefahrguttransports.
In der EU wird Asbest derzeit auf Deponien oder in Verglasungsanlagen entsorgt. In einigen EU-Mitgliedstaaten können Tiefbaugruben für die Entsorgung von Asbestabfällen genutzt werden.
Deponien/kontrollierte Gruben
In diesen Entsorgungseinrichtungen wird der Asbest vergraben. Anhand der von der Entsorgungsanlage geführten Aufzeichnungen kann das Material von seiner Quelle bis zu seiner Position in der Anlage zurückverfolgt werden. In einigen Mitgliedstaaten wird der Abfall z. B. mit Beton versiegelt.
Es ist eine Risikobewertung der potenziellen Exposition der Arbeiter der Anlage, die am Transport oder der Einlagerung des eingesackten Abfalls beteiligt sind, durchzuführen und regelmäßig durch persönliche Stichproben zu überprüfen. Die Arbeitnehmer sind vor dem Expositionsrisiko (z. B. durch Beschädigung des abgesackten oder verpackten Abfalls während des Transports oder der Lagerung) durch geeignete Schutzmaßnahmen zu schützen (z. B. Bereitstellung von hochwirksamen Partikelfiltern für die Klimaanlage der Fahrzeugkabine und Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte, Schutzkleidung und Wechsel- oder Dekontaminationseinrichtungen, die für die Verwendung mit Asbest zugelassen sind).
Verglasung
Die Verglasung wird in einer Anlage durchgeführt, in der Asbestabfälle bei hohen Temperaturen behandelt und durch chemische Veränderung in ein verglastes, inertes Endprodukt umgewandelt werden, das als Zuschlagstoff für den Straßenbau oder andere geeignete Anwendungen verwendet werden kann. Dieser Prozess gilt als wirksames Mittel, um das Risiko einer Asbestexposition aus dem Endprodukt zu entfernen. Allerdings benötigt die Verglasung wesentlich mehr Energie als andere Verfahren.
Die Richtlinie 84/631/EWG verlangt die Verwendung eines detaillierten Versandscheins, auf dem die Quelle und die Zusammensetzung des Abfalls, der Transportweg, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Transports und das Vorhandensein einer formellen Vereinbarung mit dem Empfänger des Abfalls detailliert angegeben sind.
Wenn Sie Personen beschäftigen, deren Arbeit die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen umfasst, müssen Sie... :
Wenn Ihre Arbeit den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen umfasst, müssen Sie :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
In diesem Kapitel wird die Überwachung und Messung der Konzentrationen in der Luft beschrieben, die von einer sachkundigen Person oder einem Fachunternehmen durchgeführt werden muss. Die Erläuterungen dienen dazu
Bei der Probenahme aus der Umgebungsluft wird ein gemessenes Luftvolumen durch einen Filter geleitet, der die in der Luft schwebenden Fasern entfernt. Der Filter wird dann unter einem Mikroskop untersucht, um die Anzahl der Fasern zu bestimmen. So kann die Konzentration der Fasern in der Luft bestimmt werden.
Die EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest (83/477/EWG, zuletzt ergänzt durch die Richtlinie 2003/18/EG) legt fest, dass die Probenahme von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt werden muss und dass die Proben in Labors analysiert werden müssen, die für die Faserzählung ausgerüstet sind. Außerdem wird darin festgelegt, dass der Filter anschließend nach einer von der Weltgesundheitsorganisation (1997) veröffentlichten Methode analysiert werden muss, d. h. durch Auszählen der Fasern unter einem Phasenkontrast-Lichtmikroskop oder durch eine andere Methode, die zu gleichwertigen Ergebnissen führt. Die Methode des Phasenkontrastlichtmikroskops wird in den meisten EU-Mitgliedstaaten verwendet.
Auch andere Arten von Mikroskopen können für die Analyse von Filtern verwendet werden. Elektronenmikroskope bieten eine höhere Vergrößerung (d. h. es können mehr Fasern mit sehr kleinen Durchmessern erkannt werden, die mit einem Lichtmikroskop nicht sichtbar wären) und sie können Asbestfasern von anderen Fasern (z. B. organischen Fasern oder synthetischen Fasern) unterscheiden. Daher können auch Zählungen mit verschiedenen Arten von Mikroskopen zu unterschiedlichen Schätzungen der Konzentration führen. Es gibt zwei Arten von Elektronenmikroskopen: das Rasterelektronenmikroskop und das Transmissionselektronenmikroskop.
Jede Mikroskopiemethode hat ihre besonderen Vorteile. Ein Lichtmikroskop kann immer gebrauchsfertig transportiert und vor Ort eingesetzt werden, sodass die Ergebnisse schnell ezielt werden können. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Ergebnisse sofort benötigt werden, z. B. um die Dichtheit des Gehäuses zu überprüfen. Phasenkontrastlichtmikroskope haben jedoch den Nachteil, dass alle Fasern, auch die nicht asbesthaltigen, gezählt werden und somit die Konzentration aller Fasern (und nicht nur der Asbestfasern) bestimmt werden muss.
Elektronenmikroskope bieten eine höhere Vergrößerung und eine bessere Auflösung; sie können daher auch feinere Fasern erkennen, die mit einem Phasenkontrast-Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Die mit einem Elektronenmikroskop gemessenen Konzentrationen können daher höher sein als die mit einem Lichtmikroskop gemessenen Konzentrationen.
Mithilfe des Rasterelektronenmikroskops können Asbestfasern von nicht asbesthaltigen Fasern unterschieden werden, indem die chemische Zusammensetzung der Fasern bestimmt wird. Dies kann helfen, nach Abschluss der Asbestsanierung niedrigere Konzentrationen festzustellen, wenn auch andere Faserarten (z. B. organische Fasern) in der Luft vorhanden sind.
Mit dem Transmissionselektronenmikroskop kann die Asbestart, aus der eine Faser besteht (Amosit, Krokydolith, Chrysotil usw.), bestimmt werden, indem die chemische Zusammensetzung und die Kristallstruktur der Faser ermittelt werden. Das Transmissionselektronenmikroskop hat die stärkste Vergrößerung, um auch die kleinsten Fasern zu beobachten. Diese Analysemethode ist jedoch die teuerste und zeitaufwendigste. Sie beinhaltet außerdem eine schwierige und zeitaufwändige Technik zur Vorbereitung der Probe.
In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist es notwendig, Messungen mit einem Transmissionselektronenmikroskop durchführen zu lassen, um zu bestätigen, dass die Konzentrationen unter 0,005 Fasern/cm3 liegen. Dies geschieht im Rahmen der Tests zur Bestätigung, dass ein Gebäude wieder bewohnt werden kann (INRS ED815). Ein weiterer Mitgliedstaat verlangt Messungen mit einem Rasterelektronenmikroskop. Mehrere Mitgliedstaaten verwenden Messungen mit einem Phasenkontrastlichtmikroskop (z. B. um zu bestätigen, dass die Konzentrationen unter 0,01 Fasern/cm3 liegen) als Teil der Tests, die den Erfolg der Asbestsanierung bestätigen.
Stationäre Luftprobenahme kann zur Bestimmung der Umgebungsfaserkonzentration verwendet werden, wenn keine aktive Asbestexposition vorliegt, z. B. vor Beginn der Arbeiten. Diese Methode wird auch für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien verwendet, die auf der Baustelle verbleiben.
Die individuelle Überwachung misst die Faserkonzentration im Atembereich der Arbeiter. Anhand dieser Messung kann überprüft werden, ob der Schutzfaktor der persönlichen Atemschutzausrüstung angemessen ist.
Die EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest (83/477/EWG, zuletzt ergänzt durch die Richtlinie 2003/18/EG) besagt, dass :
"Der Arbeitgeber führt ein Verzeichnis der Arbeitnehmer, die die (in Abschnitt 6.3 genannten, meldepflichtigen) Tätigkeiten ausüben, unter Angabe der Art und Dauer ihrer Tätigkeiten sowie der Gefahren, denen sie ausgesetzt waren" . Jeder Arbeitnehmer hat Zugang zu den in diesem Verzeichnis enthaltenen Informationen über ihn. Die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter im Unternehmen oder Betrieb müssen die Möglichkeit haben, die in diesem Verzeichnis enthaltenen allgemeinen, nicht personenbezogenen Informationen einzusehen.
Die in Nummer 1 genannten Verzeichnisse und die in Artikel 15 Absatz 1 genannten persönlichen Gesundheitsakten (siehe Kapitel 19) sind nach Ende der Exposition im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorschriften aufzubewahren.
nach Ende der Exposition im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und/oder Praktiken mindestens 40 Jahre lang aufbewahrt werden.
Die in Nummer 2 genannten Aufzeichnungen werden im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten bei Schließung des Unternehmens oder Betriebs der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt.
Durch regelmäßige Kontrollen können auch Arbeitnehmer ermittelt werden, deren Arbeitsmethoden ungewöhnliche Asbestfaserkonzentrationen verursachen, und so dazu beitragen, Bereiche zu identifizieren, in denen die Arbeitsmethoden verbessert werden müssen.
Manchmal werden auch Proben aus dem allgemeinen Arbeitsbereich entnommen. Anhand dieser Proben kann zusammen mit der persönlichen Überwachung die Konzentration von Asbestfasern in der Luft, in der gearbeitet wird, bestimmt werden.
Die Überwachung der Arbeitsumgebung muss die Messung der Konzentration luftgetragener Asbestfasern in Bereichen umfassen, in denen die Möglichkeit einer Exposition der Arbeitnehmer besteht, wenn sie keine persönlichen Atemschutzgeräte tragen. Ein EU-Mitgliedstaat legt die Messung auf zweimal pro Woche in der Abteilung fest, in der die Arbeitnehmer ihre Atemschutzgeräte ablegen (INRS ED815).
Die Kontrolle auf Lecks kann während der Asbestarbeiten durchgeführt werden, wenn eine Einhausung vorhanden ist. Es handelt sich dabei um eine sekundäre Maßnahme zur Sichtprüfung und zu den Rauchtests an der Einhausung. Dieser Test wird eingesetzt, wenn Schwachstellen an der Einhausung vermutet werden oder wenn sich "empfindliche" Bereiche (z. B. benutzte Bereiche) in der Nähe befinden. Bei der Überwachung werden hohe Faserkonzentrationen festgestellt, die mit einer Freisetzung aus dem Gehäuse in Zusammenhang stehen könnten. Hintergrundtests vor Beginn der Arbeiten sind nützlich, da sie feststellen können, ob eine Lecktestmessung eine Freisetzung oder lediglich eine Hintergrundkonzentration widerspiegelt.
Die Überprüfung auf Lecks kann besonders dann erforderlich sein, wenn Elemente wie Kabel, Rohre und Steigleitungen durch die Einfriedung verlaufen. Bei der Planung sollte eine Pufferzone zwischen den an der Asbestarbeit beteiligten Personen und den anderen im Gebäude anwesenden Personen vorgesehen werden. Die Leckagekontrolle sollte in dieser Pufferzone durchgeführt werden.
Die Prüfung auf Lecks sollte häufiger zu den "risikoreichen" Zeiten der Arbeit durchgeführt werden (z. B. zu Beginn, zu den Zeiten, in denen die Asbestexposition am höchsten ist, und zu den Zeiten, in denen man den Schwachstellen der Einhausung ausgesetzt ist). Wenn eine ausreichende Überwachung die Existenz einer versiegelten und geführten Einhausung bestätigt, können diese Tests entsprechend reduziert oder ganz aufgegeben werden.
Die Kontrolle der Sauberkeit wird zusammen mit einer visuellen Bewertung der Sauberkeit und Integrität des Einschließungssystems durchgeführt. Nationale Vorschriften und Praktiken können eine Sauberkeitsprüfung nach der Asbestbeseitigung vorschreiben, bevor der Standort zur normalen Nutzung, zum Abriss oder zur Sanierung freigegeben wird.
Labore, die nach ISO/IEC 17025 zertifiziert sind, haben die erforderlichen Qualitätssicherungssysteme implementiert. Die Labore müssen außerdem an einem externen Eignungsprüfungsprogramm teilnehmen.
für den Test von Fasern (z. B. die nationalen Systeme des Vereinigten Königreichs (RICE), Spaniens (PICC-FA), Belgiens und Frankreichs) oder in einem internationalen System (wie AFRICA).
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die Asbest entfernen, müssen Sie :
Wenn Sie Arbeiten zur Entfernung von Asbest durchführen, müssen Sie :
mit Ihrem Arbeitgeber und der gewählten Kontrollstelle zusammenarbeiten, indem Sie ein persönliches Probenahmegerät tragen und dafür sorgen, dass dessen Funktion nicht beeinträchtigt wird, und Ihre üblichen Arbeitspraktiken während des Probenahmezeitraums beibehalten ;
genaue Angaben zu Ihrer Arbeit und Ihren Methoden während des persönlichen Stichprobenzeitraums machen ;
der Kontrollstelle bei der Identifizierung von Schwachstellen der Einhausung während der Dichtheitsprüfungen helfen ;
Unterstützung der Kontrollstelle bei der Durchführung einer gründlichen visuellen Inspektion der Einhausung im Rahmen der Asbestkontrolle, B. Einsatz von Hilfsmitteln usw.
Bewegen, justieren oder manipulieren Sie das Luftüberwachungsgerät nicht ;
befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers/Ihrer Standortaufsicht und ergreifen Sie sofortige Abhilfemaßnahmen, wenn die Aufsichtsbehörde eine hohe Faserkonzentration in oder um den Arbeitsbereich feststellt.
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Die EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest (83/477/EWG, ergänzt durch die Richtlinie 2003/18/EG) verlangt, dass :
Die meisten Kapitel dieses Leitfadens sind für Personen bestimmt, deren Arbeit ein Risiko der Asbestexposition beinhaltet oder beinhalten kann. Es sind jedoch auch andere wichtige Personen beteiligt. Dazu gehören :
Für den Kunden, der einen Bauunternehmer sucht, ist es wichtig, die technischen Standards der Angebote von Bauunternehmern zu prüfen, um folgende Risiken zu vermeiden:
Die Störungen, die durch die Einkapselung oder Entfernung von Asbest verursacht werden, sind sehr groß. Daher ist es wichtig, dass der Bereich gründlich inspiziert wird, damit alle asbesthaltigen Materialien gleichzeitig behandelt werden können.
Bei der Planung von Asbestarbeiten müssen auch die Dienstleistungen und Tätigkeiten der am Bau des Gebäudes und an der Instandhaltung von Gebäuden beteiligten Personen (Architekten, Bauingenieure, Facility Manager) berücksichtigt werden, da sie möglicherweise geändert oder neu erbracht werden müssen :
Wenn einige oder alle asbesthaltigen Materialien an Ort und Stelle belassen werden (entweder in gutem Originalzustand oder eingekapselt, imprägniert oder eingeschlossen), dann :
- Zurückgelassene Materialien sollten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich (Häufigkeit durch Risikobewertung zu bestimmen), inspiziert werden, um sicherzustellen, dass sie noch in gutem Zustand sind; die Inspektionen sollten dokumentiert werden.
- Das Vorhandensein dieses Materials muss bei allen zukünftigen Umbau- oder Installationsarbeiten, die es beeinträchtigen könnten, berücksichtigt werden. Dazu gehört auch ein Managementsystem, damit das Material immer berücksichtigt wird, wenn ein Bauunternehmer oder Arbeiter Arbeiten durchführt, die sich auf die Gebäudestruktur auswirken.
- Es muss ein Berichtssystem eingerichtet werden, damit alle versehentlichen Schäden an der Ausrüstung aufgezeichnet werden.
Nach dem Entfernen des Materials muss der Abschluss der Arbeiten durch Freimessungen bestätigt werden, die von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden. Dazu gehören eine visuelle Inspektion und eine Luftprobe durch eine unabhängige Person, um die Konzentration von Fasern in der Luft zu bestimmen. In den meisten EU-Mitgliedstaaten werden die Luftproben mit einem Phasenkontrastmikroskop untersucht, und die Konzentration muss unter 0,01 Fasern/cm3 liegen, damit die Referenz festgelegt werden kann (siehe Beschreibung der Verfahren in Kapitel 16).
Darüber hinaus schreibt ein Mitgliedstaat vor, dass der Kunde nach der Entfernung von schwach gebundenem Asbest Vorkehrungen für einen erneuten Lufttest zur Messung der Asbestfaserkonzentration treffen muss. In diesem Mitgliedstaat sind die Bedingungen zufrieden stellend, wenn die gemessene Asbestfaserkonzentration in einer mit dem Transmissionselektronenmikroskop untersuchten Probe unter 0,005 Fasern/cm3 liegt.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, die in irgendeiner Weise an Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien beteiligt sind, müssen Sie... :
Wenn Sie Arbeiten mit Asbest durchführen, müssen Sie :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Asbesthaltige Materialien wurden in einem breiten Spektrum von Anwendungen und an vielen Orten verwendet (wie in Kapitel 4 beschrieben). Daher sind in bestimmten Situationen zusätzliche Überlegungen erforderlich. Es gilt jedoch immer der allgemeine Ansatz, d. h. : Risikobewertung und schriftlicher Arbeitsplan (Kapitel 5), entscheiden, was zu tun ist und ob die Arbeit gemeldet werden muss (Kapitel 6), angemessene Ausbildung (Kapitel 7) und Eindämmung und Vermeidung der Asbestexposition (Kapitel 9 und 11 oder 12).
Andere Verwendungen von Asbest, die möglicherweise besondere Maßnahmen erfordern, sind folgende:
Unabhängig von der Asbestarbeit gelten die gleichen Verfahren:
Im Folgenden sind einige der Probleme aufgeführt, die bei einigen der oben genannten Arbeiten auftraten:
Asbest wurde in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dekorativen Decken- und Wandverkleidungen verwendet. Neuere Bewertungen der arbeitsbedingten Risiken in diesen Fällen legen nahe, dass unter der Voraussetzung, dass geeignete Techniken zur Minimierung der Asbestexposition eingesetzt werden
Wenn Sie Personen beschäftigen, die bei ihrer Arbeit Asbest ausgesetzt sind, müssen Sie... :
Wenn Ihre Arbeit eine potenzielle Asbestexposition beinhaltet, müssen Sie eine entsprechende Ausbildung erhalten haben, um... :
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, sollten Sie :
Abb. 18.2 Asbesthaltige Komponenten in Hochspannungsschaltanlagen
Die EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest (83/477/EWG, zuletzt ergänzt durch die Richtlinie 2003/18/EG) legt in Artikel 15 für Arbeitnehmer, die meldepflichtige Arbeiten (wie in Abschnitt 6.3 bestimmt) ausführen, fest:
"Bevor ein Arbeitnehmer erstmals Staub von Asbest oder asbesthaltigen Materialien ausgesetzt wird, muss er die Möglichkeit haben, sich einer Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen. Diese Gesundheitsuntersuchung muss eine spezielle Untersuchung der Brust umfassen."
"Diese Gesundheitschecks müssen während des Expositionszeitraums mindestens einmal alle drei Jahre zur Verfügung stehen.
Für jeden Arbeitnehmer wird gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten eine persönliche Gesundheitsakte geführt, wie in Absatz 1 beschrieben."
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst den Besuch eines (in der Regel nach nationalem Recht benannten) Spezialisten, der mit den medizinischen Merkmalen der Asbestarbeit vertraut ist.
Bestimmte medizinische Zustände sind Anzeichen dafür, dass der Arbeitnehmer nicht fit genug ist, um unter den Bedingungen, die bei der Arbeit mit Asbest herrschen, sicher zu arbeiten. Dazu gehören insbesondere Erkrankungen, die die Fähigkeit, in der Kammer mit Atemschutzausrüstung zu arbeiten, plötzlich beeinträchtigen können. Auch Erkrankungen der Atemwege oder des Herz-Lungen-Systems können die Eignung für schwere Arbeiten beim Tragen von Atemschutzgeräten und in heißen Umgebungsbedingungen beeinträchtigen.
In einigen EU-Mitgliedstaaten (z. B. im Vereinigten Königreich) bestätigt die Bescheinigung über die Asbestuntersuchung lediglich, dass die Untersuchung durchgeführt wurde. Wenn bei der Risikobewertung Risiken wie schwere Arbeit und heiße Umgebungsbedingungen festgestellt werden, muss der Arbeitgeber zusätzlich zur asbestbezogenen Gesundheitsuntersuchung auch eine "Arbeitsfähigkeitsuntersuchung" anbieten.
Der Gesundheitscheck kann auch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs beinhalten. Dies geschieht entweder durch eine herkömmliche Röntgenuntersuchung oder durch eine Computertomographie (CT). Bei der Computertomographie werden Röntgendaten aus verschiedenen Winkeln um den Körper herum erfasst und dann mithilfe von Computerberechnungen Schnittbilder des Körpers erstellt. Konventionelle Röntgenuntersuchungen führen zu einer Strahlenbelastung, die dem Zehnfachen der normalen täglichen Hintergrundstrahlung (kosmische Strahlung und natürliches radioaktives Material) entspricht. CT führt zu einer höheren Strahlenbelastung als herkömmliche Röntgenuntersuchungen und entspricht in etwa der natürlichen Strahlenbelastung über 3 Jahre (siehe z. B. http://www.radiologyinfo.org/content/safety/xray_safety.htm#measuring_dosage). Eine unnötige Strahlenbelastung sollte vermieden werden. Der Arzt wird bei der Entscheidung, ob und wann eine solche Untersuchung durchgeführt werden soll, das Interesse des Patienten berücksichtigen.
Die europäische Richtlinie 83/477/EWG, die zuletzt durch die Richtlinie 2003/18/EG ergänzt wurde, besagt, dass "den Arbeitnehmern werden Informationen und Ratschläge bezüglich der Gesundheitsüberwachung gegeben, der sie sich nach Ende der Exposition möglicherweise unterziehen müssen".
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die ärztliche Untersuchung sichergestellt wird, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, ohne die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers vor der Gefahr einer Asbestexposition zu beeinträchtigen. Asbestbedingte Krankheiten treten oft erst viele Jahre nach der Exposition auf; nur dann können die Anzeichen einer asbestbedingten Krankheit bei der Gesundheitsuntersuchung erkannt und der Patient angemessen informiert werden.
Wenn Sie Personen beschäftigen oder beaufsichtigen, deren Arbeit eine Asbestexposition beinhalten kann, müssen Sie... :
Wenn Sie wahrscheinlich im Rahmen Ihrer Arbeit regelmäßig Asbest ausgesetzt sind, müssen Sie... :
Sie können entscheiden, ob bei Ihnen nichtmedizinische Daten für epidemiologische Studien erhoben werden sollen. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten erheben zu lassen, da dies ein Mittel ist, um die Wirksamkeit von Gesundheitsschutzprogrammen zu überprüfen.
Wenn Sie ein Arbeitsinspektor sind, müssen Sie :
Asunción Calleja , Santos Hernández, Exposure to asbesto in retirada and demolición operaciones Guía de prevención. Centre de Seguretat i Condicions de Salut, en el Treball. Generalitat de Catalunya, Barcelona. Departamento de Salud Laboral de CC.OO. Realización Paralelo Edición, s.a. ISBN 84-87851-62-2 Depósito Legal M-18824-2002
Council Directive of 19 September 1983 on the protection of workers from the risks related to exposure to asbestos at work (second individual Directive within the meaning of Article 8 of Directive 80/1107/EEC) [Richtlinie des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG)]. (83/477/EWG) (ABl. L 263 vom 24.9.1983, S. 25), mit Ergänzung durch Richtlinie 2003/18/EG der Europäischen Parlamente und des Rates vom 27. März 2003 L 97 48 15.4.2003. http://europa.eu.int/eur-lex/en/consleg/pdf/1983/en_1983L0477_do_001.pdf
Und für die französische und deutsche Version:
http://europa.eu.int/eur-lex/fr/consleg/pdf/1983/fr_1983L0477_do_001.pdf http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1983/de_1983L0477_do_001.pdf
KOMMISSION RICHTLINIE 1999/77/EG vom 26. Juli 1999 zur Anpassung an den technischen Fortschritt zum sechsten Mal Anhang I zur Richtlinie 76/769/EWG des Rates über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Asbest). [RICHTLINIE DES RATES 1999/77/EG vom 26. Juli 1999 zur sechsten Anpassung an den technischen Fortschritt von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen]. http://www.legaltext.ee/text/en/PH0638.htm
Council Richtlinie 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 über die Durchführung von Mindestvorschriften betreffend die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen (achte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG). [Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 (1) der Richtlinie 89/391/EWG) OAmtsblatt L 245 , 26/08/1992 S. 0006 - 0022. Finnische Spezialausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0165. Schwedische Spezialausgabe: Kapiel 5 Band 5 S. 0165.0165
Corrigendum to Council Directive 92/57/EEC of 24 June 1992 on the implementation of minimum safety and health requirements at temporary or mobile construction sites (eighth individual Directive within the meaning of Article 16 (1) of Directive 89/391/EEC) [Korrigendum zur Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 (1) der Richtlinie 89/391/EWG) (OJ Nr. L 245 vom 26. 8. 1992). Official Journal L 015 , 23/01/1993 S. 0034 - 0035
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British Standards Institution. PAS 60 Part 1 Equipment used in the controlled removal of asbestos-containing materials - Part 1: controlled wetting of asbestos-containing materials - Specification. Verfügbar unter BSI Kundenservice +44 (0)208 996 9001. www.bsi- global.com
British Standards Institution. PAS 60 Part 2 Equipment used in the controlled removal of asbestos-containing materials - Part 2: Negative Pressure Units - Specification. Verfügbar unter BSI Kundenservice +44 (0)208 996 9001. www.bsi-global.com
British Standards Institution. PAS 60 Part 3 Equipment used in the controlled removal of asbestos-containing materials - Part 3: Operation, cleaning and maintenance of class H vacuum cleaners - Code of practice. Verfügbar unter BSI Kundenservice +44 (0)208 996 9001. www.bsi-global.com
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NÅR DU STØDER PÅ ASBEST. (Wenn Sie auf Asbest treffen). Zweig ArbejdsmiljøRådet; for Bygge & Anlæg, Ramsingsvej 7,2500 Valby; e-mail sekr@bar-ba.dk. www.bar-ba.dk
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Typische Expositionen während der Arbeit mit Asbestplatten, Asbestbeschichtungen und Asbestisolierplatten (UK Health and Safety Executive 1999, HSG 189/1; UK HSE (2003) INDG 288(rev1)) und Asbestzement UK HSE HSG 189/2). Siehe Anmerkungen am Ende der Seite.
Anmerkungen :
Typische Expositionen bei der Arbeit mit Asbestzement (UK HSE HSG 189/2). Siehe Fußnoten zur ersten Tabelle in Anhang 1.
Die oben genannten Expositionskonzentrationen beziehen sich auf die Arbeitsperiode und sind nicht als zeitliche Durchschnittswerte berechnet. Bei längeren Arbeitsperioden können zeitliche Durchschnittswerte von mehr als 0,1 Fasern/cm3 erreicht werden.
Weitere Daten zur beruflichen Asbestexposition sind online in der Evalutil-Datenbank verfügbar.
"Evalutil" ist eine Datenbank über die berufsbedingte Exposition gegenüber Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF), die direkt über das Internet zugänglich ist. Sie ist als Orientierungshilfe für Personen gedacht, die sich mit der öffentlichen Gesundheit und der Prävention befassen: Fachärzte für Arbeitsmedizin, Sicherheitsingenieure, Mitglieder des betrieblichen Arbeitsschutzausschusses, Forscher und andere.
Evalutil besteht aus drei Datenbanken: zwei Evidenzdatenbanken, eine für Asbestfasern und eine für CMF, und einer Beschäftigungs-Expositions-Matrix (BEM) nur für Asbest. Die metrologischen und beschreibenden Daten der Faktendatenbanken stammen aus der wissenschaftlichen Literatur und aus technischen Berichten über Prävention und Institutionen. Die JEM Asbest liefert Informationen über die von Experten bewerteten Asbestexpositionen für eine Vielzahl von Arbeiten. In seinem derzeitigen Zustand erzeugt eine Suchanfrage jedoch keine Verknüpfung zwischen den verfügbaren Informationen.
Obwohl sich die Informationen der Dokumentationsbasis auf spezifische Situationen beziehen, liefern sie dennoch sehr nützliche Hinweise auf die Risiken, die mit bestimmten Arbeitssituationen verbunden sind. Diese Informationen sind jedoch kein Ersatz für eine sorgfältige Analyse und Risikobewertung jeder Situation durch Experten, da bestimmte Aufzeichnungen mit unterschiedlichen Arbeiten oder ein Arbeitsbereich mit unterschiedlichen Arbeiten in Verbindung gebracht werden können.
Form und Inhalt von Evalutil wurden seit 1992 ständig überarbeitet und verbessert. Die Entwicklung von Evalutil wird in den kommenden Jahren mit Aktualisierungen der bestehenden Datenbanken und Verbesserungen der Webschnittstelle fortgesetzt, um eine breitere Nutzung zu erleichtern."
Die Internetadresse der Datenbank lautet: http://etudes.isped.u-bordeaux2.fr/evalutil.